Die Polizei muss sich generell auch im Fahrzeug anschnallen. Sollten diese aber eine Person im Auto befördern, in diesem Falle Dich...so brauchen sie sich aus Eigensicherungsgründen nicht anzuschnallen.
Hallo, die Frage die sich mir stellt ist, warum wollt ihr die Person festhalten, wenn die Personalien der Person nicht nur euch, sondern auch der Polizei bekannt sind. Sollte die Person einen Haftbefehl offen haben, was nur die Polizei wissen kann, so genügt ein Anruf bei der Polizei und sie kommen. Die Polizei sind nur Ermittler der Staatsanwalt. Sie nehmen die Anzeigen entgegen, vernehmen die Zeugen, Geschädigten und die Beschuldigten. Alles weitere macht die zuständige StA. Die Polizei kann auch leider nichts anderes tun, als Strafanzeigen entgegen zunehmen. Mit der JedermannFestnahme hast Du recht. Nur solltest Du Dir im Klaren darüber sein, dass das auch sehr gefährlich für Dich werden kann, eine Person bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten....Solltest Du genaueres Wissen wollen, so melde Dich noch mal.
Ich kann Dir sagen, dass der Polizist mit seiner Aussage daneben lag. Du durftest Deinen Zettel dort an die "Pinnwand" hängen. Die Polizei ist nur für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr zuständig. Solltest Du persönlich den Zirkus neben dem Rewe gemeint haben, so musst Du aufpassen, dass in dem Inhalt nichts persönliches GEGEN den Betreiber oder den Zirkus steht. Verallgemeinere den Inhalt auf dem Zettel. Es gibt die freie Meinungsäußerung sowohl mündlich, als auch schriftlich.
Wegen Diebstahl kann man eine Anzeige zurück ziehen..Hier wird darüber berichtet, das selbst eine Vergewaltigung zurück gezogen werden kann. DAS IST FALSCH Hierbei handelt es sich um ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt.
Die Polizei bzw. der zuständige Sachbearbeiter sendet Dir eine Vorladung als Beschuldigter zu. Diese wird meistens durch die billigen Anbieter der Post zb WPS zugestellt. Wenn Du 18 bist, wirst Du direkt angeschrieben. Darunter wird über den Erziehungsberechtigten vorgeladen.
Fundsachen meldet man entweder der Polizei oder Du bringst das Fahrrad zum Fundbüro. Sollte die Polizei dafür kommen, so werden diese erst die Fahrradrahmennummer überprüfen. Sollte das Fahrrrad nicht einliegen, also gestohlen sein, so kannst du das Fahrrad entweder für ein halbes Jahr selbst in Verwahrung nehmen oder sie nehmen es mit. Du bekommst ein Fundprotokoll ausgehändigt. Meldet sich der Besitzer nach sechs Monaten nicht, so gehört das Fahrrad von Amts wegen Dir. Behälst Du das Fahrrad einfach so, begehst Du eine Fundunterschlagung und machst Dich damit strafbar.
Hier kommt es ganz darauf an, welche Straftaten Du begangen hast. Entscheidend ist das Führungszeugnis. Einige Straftaten bleiben einige Zeit im Führungszeugnis, werden dann aber nach einer gewissen Weile wieder gelöscht. Es kommt auf die begangene Straftat an. Jugendlichen will man durch solche Einrtragungen nicht die Zukunft verbauen,,Erziehung vor Strafe, deswegen werden sie wieder gelöscht.. Du kannst Dich ja vorher mal erkundigen, ob du Eintragungen hast. Du kannst Dir Dein privates Führungszeugnis zuschicken lassen.