Muss man Unterhalt für ein aus einer Vergewaltigung entstandenes Kind zahlen?
Das ist ein rein hypothetisches Szenario, aber mich würden die rechtlichen Implikationen interessieren. Angenommen eine Frau vergewaltigt einen Mann und wird von diesem Mann schwanger, und sie entscheidet sich das Kind auszutragen. Wäre der Mann dann unterhaltspflichtig, oder gibt es für solche Sachen eine Ausnahmeklausel?
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