Antwort
Nein darf er eig nicht ohne Zustimmung Art. 6 Abs. 1 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: Hier ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Eine Verarbeitung (also auch das Abfotografieren) ist nur erlaubt, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt, etwa durch Einwilligung oder eine andere gesetzliche Grundlage.