Hallo!

Wenn dein Schwiegervater hochgradig dement ist, müsste er eigentlich eine gesetzliche Betreuung haben, die für ihn Rechtsgeschäfte tätigen kann. Wenn das deine Schwiegermutter ist, dann kann sie den Kauf abwickeln. Der Notar muss aber auch prüfen, ob der Verkäufer, also dein Schwiegervater, geistig in der Lage ist, zu verstehen, was er unterschreibt. Spätestens da solltet ihr einhaken und die Demenz ansprechen.

Allerdings würde ich erst mal mit der Schwiegermutter sprechen und Eure Bedenken äußern. Zur Not, wenn noch keine Betreuung besteht, dann könnt ihr diese beim Amtsgericht anregen. Dann können du oder deine Frau auch die Betreuung für den Schwiegervater übernehmen.

Übrigens, auch wenn deine Schwiegermutter die gesetzliche Betreuung übernommen hätte, dürfte sie das Haus nicht unter Wert verkaufen und müsste sich den Verkauf gerichtlich genehmigen lassen, da es sich um einen wesentlichen Vermögensbestandteil bzw. wahrscheinlich das Vermögen im Ganzen handeln dürfte.

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