Wasserschaden Sonderkündigungsrecht Mietwohnung?
Guten Tag, meine Freundin und ich hatten vor ungefähr einen halben Jahr Wasserschaden.
Der Schaden ist durch ein Defekt im Untertischgerät entstanden, der vom Vermieter gestellt wurde.
Wir mussten aus der Wohnung ausziehen, weil diese Kernsaniert werden muss.
Seit 4 Monaten Leben wir jetzt in einer "Ausweichwohnung" in der Zeit haben wir natürlich nach einer passenden Wohnung geguckt und diese auch gefunden.
Einzug wäre nächstes Jahr im Februar sprich 1,5 Monate. In dieser Zeit laufen die Renovierungsarbeiten immer noch.
Haben wir dadurch ein Sonderkündigungsrecht, weil die Wohnung für längere Zeit unbewohnbar ist?
Wir würden die Wohnung dann jetzt zum 31.01 Kündigen, damit wären es ja keine 3 Monate. Was in unserem Fall ohne Probleme klappen sollte oder? Wir wollen keine Probleme mit unserer Vermieterin kriegen.
Danke und Liebe Grüße