Also,nochmal.
Ich sage es mal so:
Schüler x wird von Schüler z mit einem Messer bedroht.
Schüler x soll sich selber am Gesicht verletzen und sagen Schüler a hat ihm das angetan. Schüler x hat aber keine Beweise und Schüler z streitet alles ab.
Vorgeschichte:
Schüler x ging mit den selbstzugezogenen Verletzungen nach Hause.Die Mutter von Schüler x ging sofort mit ihm zur Polizei,wo Schüler x alles gesagt hat was Schüler z von ihm wollte.Also nicht das Schüler z ihm mit einem Messer bedroht hat sondern das Schüler a ihm das angetan hat.
Wenn die Wahrheit rauskommt das Schüler x bedroht wurde,bekommt er trotzdem eine Anzeige wegen Falscher Verdächtigung?