Welches ist das Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung bei "geteilter" Fachhochschulreife?
Hallo liebe Community,
ich komme aus Baden-Württemberg und möchte mich zurzeit deutschlandweit für Studienplätze im Wintersemester an Fachhochschulen bewerben und bin gerade ziemlich verunsichert was die Angabe des Datums angeht, da ich eine Fachhochschulreife mit schulischem und praktischem Teil besitze.
Ich verließ Februar 2012 (Mitte der 13. Klasse) das Gymnasium mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife (3,0) und habe die Bestätigung des praktischen Teils nach einem Praktikum und FSJ im Juli 2013 erhalten. Mit beiden Teilen im Gepäck habe ich mir aber erst Januar 2016 die Fachhochschulreife ausstellen lassen.
Welches Aushändigungsdatum gilt es denn nun bei Bewerbungen anzugeben (vor allem wegen dem Anrechnen der Wartezeit)? Schulischer Teil (Januar 2012 mit etwa 9 Wartesemestern), Praktischer Teil (Juli 2013 mit etwa 6 Wartesemestern) oder die Aushändigung des vollständigen Dokuments der Fachhochschulreife (Januar 2016 mit einem Wartesemester)?
Schonmal recht herzlichen Dank für Hilfe! :)