Darf eine Berliner Schule bei Verspätung zur ersten Stunde den Unterrichtsausschluss, unentschuldigtes Fehlen und eine Note 6 verhängen?
Ist es in Berlin erlaubt, an einem Gymnasium eine Regel einzuführen, nach der Schüler*innen bei Verspätung zur ersten Unterrichtsstunde nicht am Unterricht teilnehmen dürfen, die Verspätung als unentschuldigtes Fehlen gewertet wird und eine Note 6 für diese Stunde erhalten?
Ich bin der Meinung, dass dies gegen das Recht auf Bildung verstößt.
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