Ist es in Berlin erlaubt, an einem Gymnasium eine Regel einzuführen, nach der Schüler*innen bei Verspätung zur ersten Unterrichtsstunde nicht am Unterricht teilnehmen dürfen, die Verspätung als unentschuldigtes Fehlen gewertet wird und eine Note 6 für diese Stunde erhalten?

Ich bin der Meinung, dass dies gegen das Recht auf Bildung verstößt.