Ja, es gibt eine Grenze. Aber nicht in Hinblick auf die maximale Anzahl der Knöllchen, die Dir ausgestellt werden können, sondern in dem Sinne, daß man bei derart gehäuften Parkverstößen auf die Idee kommen könnte, die Füherscheinstelle darüber in Kenntnis zu versetzen, um Deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Wenn man sich besonders uneinsichtig zeigt und trotz mehrfacher Verwarnung innerhalb kurzer Zeit immer wieder auf die gleiche Weise falsch parkt, ist das grundsätzlich möglich.

Es liegt an Dir, nötigenfalls etwas früher loszufahren, um ausreichend Zeit zu haben, einen legalen Parkplatz zu suchen und ggf. einen Parkschein zu lösen. Wenn Du wirklich regelmäßig etwas anliefern mußt oder es einen „nachvollziehbaren“ Grund gibt, wieso es nicht anders geht, mußt Du Dich bei der Gemeinde nötigenfalls um eine Ausnahmegenehmigung bemühen oder eine andere Lösung finden. Wenn sich jeder so verhalten würde, wie es ihm gerade so paßt, gäbe es bald gar kein Vorankommen mehr.

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Verhindern, daß Dein Name von der Polizei im Rahmen der Ermittlungen erfaßt wird, kannst Du nicht. Intern werden Deine Daten auf jeden Fall vermerkt. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten ist jedoch nicht zulässig.

Ob der Vorfall an sich in den Pressemeldungen auftaucht, wirst Du jedoch nicht beeinflussen können. Solange dort nur allgemeine Begriffe wie „Täter“, „Opfer“ und „Zeugen“ verwendet werden, die keine Rückschlüsse auf die Identität bestimmter Personen zulassen, kannst Du das nicht verhindern.

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Blinken muß man vor jedem Abbiegen oder Spurwechsel ‑ ganz egal, ob Du aus einer Einfahrt oder von einem Parkplatz kommst, Du Dich nach dem Halten am Straßenrand wieder in den Verkehr einfädelst oder ganz normal im fließenden Verkehr an einer Kreuzung oder Einmündung abbiegen willst.

Nicht blinken muß man bei Kurven im Straßenverlauf (da gibt es ja keine andere Möglichkeit als dem Straßenverlauf zu folgen), sowie beim Einfahren in einen Kreisverkehr (dort gibt es ja auch keine andere Möglichkeit).

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Möglich ist es sicherlich, aber nicht dem auf herkömmlichen Weg, indem man eine SIM-Karte im Geschäft kauft oder online beim Anbieter bestellt. Dabei werden immer die Ausweisdaten erfaßt, bevor die Karte freigeschaltet wird.

Man könnte natürlich ein gebrauchtes Handy auf dem Trödelmarkt oder auf Plattformen wie E-Bay erstehen ‑ manchmal gibt es welche mit noch aktiver (Prepaid-)SIM-Karte, die man einfach weiternutzen kann („offiziell“ ist sie dann natürlich einfach unter einem anderen Namen registriert und es kann jederzeit passieren, daß der „ursprüngliche“ Besitzer sie irgendwann sperren läßt).

Ansonsten könnte man sich eine SIM-Karte im Ausland besorgen, wo man es nicht so genau nimmt mit der Registrierung auf eine Person. Sofern die Karte zu Hause dann überhaupt ohne Einschränkung nutzbar ist, könnte es allerdings teuer werden und das Aufladen wäre ebenfalls ein Problem, wenn man sich nicht regelmäßig in dem Land, aus dem man die Karte hat, aufhält und dort das Guthaben in Bar bezahlen kann.

Das grundlegende Problem ist aber nicht unbedingt, daß dem Netzanbieter die Person bekannt ist, die die Karte gekauft hat (außer man will das Handy für illegale Aktionen benutzen und seine Identität gegenüber Ermittlungsbehörden verschleiern), sondern eher, daß Drittanbieter Daten sammeln, die man ihnen „freiwillig“ mitgeteilt hat bzw. die durch Apps automatisch erfaßt und übermittelt werden (z.B. der aktuelle Standort), mit welchen anderen Nutzern man Kontakt hat, Nachrichten austauscht und sich ggf. auch im echten Leben trifft, in welchen Geschäften man einkauft etc. Daraus kann man Rückschlüsse ziehen (wo man sich regelmäßig länger aufhält, insbesondere auch nachts, wird man wohl wohnen), auch ohne die personenbezogenen Daten von Anfang an zu kennen. Für Werbezwecke ist das alles viel interessanter als Dich namentlich zuordnen zu können.

Wirklich verhindern kann man solche Schnüffeleien wohl nur, wenn man gar keine Datenspuren hinterläßt, also auf mobile Internetnutzung/Apps von Drittanbietern oder im Extremfall ganz auf ein Handy verzichtet.

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Beim 21-jährigen könnte man am ehesten darauf spekulieren, daß er in ein paar Jahren sowieso in eine größere Wohnung umziehen möchte, etwa weil er mit seiner Freundin zusammenziehen möchte oder einfach weil er beruflich in eine höhere Gehaltsklasse aufsteigt und sich dann etwas mehr leisten möchte. Andererseits ist auch die Gefahr am größten, daß er das Leben erst mal genießen möchte und dabei etwas über das Ziel hinausschießt. Sei es durch Partys, von denen sich Nachbarn gestört fühlen oder durch Zahlungsschwierigkeiten, weil er das Geld lieber für etwas anderes ausgibt, bevor er an die Zahlung der Miete denkt.

Beim 35-jährigen könnte man verallgemeinernd zwar mit den wenigsten Problemen rechnen, aber man könnte auch am ehesten annehmen, daß dieser eigentlich langfristig in der Wohnung bleiben möchte und nicht begeistert ist, wenn er in ein paar Jahren wieder raus soll. Da wäre es denkbar, daß es dann Probleme gibt ‑ etwa einen Rechtsstreit bezüglich des Eigenbedarfs, wodurch sich die Sache unnötig in die Länge ziehen könnte.

Das Alter des Mieters alleine ist kein Grund, weshalb eine Kündigung wegen Eigenbedarfs schwierig werden könnte. Insofern spricht pauschal auch nichts gegen den 67-jährigen. Wenn man „gemein“ ist, könnte man darauf hoffen, daß er in ein paar Jahren vielleicht nicht mehr so gut alleine zurechtkommt und sowieso in ein Altersheim oder eine Wohnung, die seinen Bedürfnissen besser entspricht, umziehen „muß“ oder daß eine Kündigung zumindest keine „Gegenwehr“ hervorruft, weil er damit dann überfordert ist und gar nicht weiß, welche rechtlichen Möglichkeiten er hätte. Andererseits fällt es älteren Menschen oft schwerer, sich noch mal an eine neue Umgebung zu gewöhnen, so daß es auch passieren könnte, daß er sich als besonders hartnäckig erweist, sofern er noch fit ist.

Allerdings kann man Menschen nicht anhand ihres Alters beurteilen. Daher ist alles reine Spekulation ‑ alle drei könnten sich am Ende als Querulanten herausstellen oder man kann mit allen Glück haben. Wenn Du besonders „fair“ sein möchtest, kannst Du den Interessenten ja sagen, daß Du die Wohnung nur für ein paar Jahre vermieten möchtest ‑ dann wäre es natürlich möglich, daß sie abspringen und die Wohnung gar nicht mehr haben wollen.

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Bei einem Streik gibt es ebenso Leute, die sich diesem nur anschließen und „mitlaufen“, die aber nicht selbst die Initiative in der Sache ergreifen würden. Dabei könnte man auch unterstellen, daß es darum geht nicht arbeiten zu müssen und man doch auch in seiner Freizeit (für bessere Arbeitsbedingungen) demonstrieren könnte, wenn man es ernst meint. Natürlich könnte man damit kurzzeitig auch Aufmerksamkeit erregen, wenn sich genug Leute zusammenfinden, aber dadurch alleine erreicht man eben meist nichts. Man möchte ja gerade einen gewissen Druck auf die Verantwortlichen ausüben, so daß diese es nicht einfach ignorieren oder belächeln können und einfach so weitermachen. Die Botschaft: „Wenn ihr wollt, daß wir eure Regeln befolgen und Vorgaben erfüllen, dann müßt ihr auch auf uns eingehen“ ist einfach stärker, wenn sich daraus umgekehrt auch Folgen ergeben („solange ihr nicht auf uns hört, machen wir auch nicht mehr, was ihr von uns wollt“) und es nicht nur so „dahergesagt“ ist.

Natürlich ist Bildung wichtig, aber dazu muß man nicht unbedingt zur Schule gehen. Man kann sich Dinge auch selbst beibringen und lernt aus Erfahrung. Wenn man die Politik anzweifelt, kann man natürlich auch in Frage stellen, ob die Dinge, die in der Schule vermittelt werden, wirklich die „richtigen“ Sachen sind, auf die es ankommt oder ob das Schulsystem nicht auch eher darauf ausgerichtet ist, daß „alles bleibt wie es ist“.

Daß es einzelne Leute gibt, die nur ihren eigenen Vorteil darin sehen, nicht zur Schule oder zur Arbeit gehen zu müssen, mag durchaus sein, aber auf die Mehrheit dürfte das eher nicht zutreffen. Ebenso wie diese Unterstellung, könnte man den Politikern und anderen Interessenvertretern auch unterstellen, daß sie nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind und gar nichts ändern wollen (auf diese trifft es vermutlich mehr zu als auf die Fridays-for-Future-Bewegung).

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Gibt es auch ausschaltbare Router der Telekom, wenn einen haben will, den ich nachts ausschalten kann? Habe jetzt den Speedport Smart 3 u. der leuchtet nachts?

Hallo, weiß bitte jemand, ob es auch noch einen anderen Router der Telekom gibt, der einen Aus-Knopf hat? Mich stört das grüne Licht sehr und dass der Speedport Smart 3 jetzt ständig Strom verbraucht und warm wird und mich ja auch im Schlaf jetzt stört mit dem Leuchten an dem neuen Router Speedport Smart 3. Habe den Magenta Zuhause XS Tarif und den Sozialtarif und habe nur Geräte mit Kabel und will und brauche kein Wireless Lan. Ich hatte den Router letzte Nacht aus der Steckdose gezogen, weil mich das grüne Licht gestört hatte und erst wollte der sich jetzt eben als ich den wieder einsteckte, nicht mit dem Internet und meinem alten analogen Kabel-Telefon verbinden, erst als ich Neustart drückte, tat er es dann wieder. Speedport Smart 3 war mir hier gestern von einem Telekom-Mann installiert worden, aber der Telekommann sagte mir nur, es wäre nicht vorgesehen, den nachts auszuschalten und ich will den aber nicht immer leuchten haben nachts und bin ja auch nicht immer online. Was soll ich tun? Könnte ich den neuen gerade erst neu gelieferten und angeschlossenen Speedport 3 noch umtauschen gegen einen Ausschaltbaren? oder kann und muss ich den immer nachts dann aus der Steckdose ziehen? und dann auf Neustart drücken, wenn ich den wieder anmache? oder wie soll es gehen? Ich wünschte, ich hätte den alten Call and Surf und den alten Speedport 500 V weiter benutzen und behalten können. Mich stört nachts das grüne Leuchten und dass der warm wird und immer Strom verbraucht und früher hatte doch mein Telefon analog auch unabhängig vom Internet es getan und ich war immer erreichbar und jetzt nicht mehr, wenn ich den Router aus der Steckdose ziehe. ist alles nur Mist für mich diese Neuerung. Oder soll ich den Router an eine Extra-Steckdose anschliessen, die einen Ausschaltknopf hat?

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Bei Routern mit VoIP-Funktion ist es in der Tat grundsätzlich nicht vorgesehen, diese auszuschalten, da ja dann auch das Telefon nicht funktionieren würde. (Ein „klassisches“ Telefon würde man i.d.R. ja auch nicht ausschalten wollen.)

Nach dem Einstecken des Routers kann es zudem eine Weile dauern, bis dieser die Internetverbindung hergestellt und sich beim VoIP-Dienst angemeldet hat. Die meisten Kunden empfänden es wahrscheinlich als störend erst warten zu müssen, bevor sie einen Anruf tätigen können oder bis sie überhaupt telefonisch wieder erreichbar wären.

Wenn Dir das egal ist, steht es Dir natürlich frei, nachts den Stecker herauszuziehen oder ihn mittels einer schaltbaren Steckdose, Zeitschaltuhr o.ä. abzuschalten und dies in Kauf zu nehmen. Sollte dich in erster Linie das Licht der Status-LEDs stören, könntest Du auch einfach (nicht-transparentes) Klebeband oder einen Aufkleber darüber kleben (idealerweise so, daß es bei genauem Hinsehen noch leicht hindurchscheint, um es nicht jedes Mal entfernen zu müssen, wenn man wirklich mal nachschauen will, ob alles in Ordnung ist).

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Im Zweifelsfall könnte der Schaffner die Polizei hinzuziehen und Deine Personalien überprüfen lassen, wenn Du kein Ausweisdokument dabei hast und der Verdacht auf das Erschleichen von Leistungen besteht. In der Praxis wird das aber wohl nur geschehen wenn Du wirklich deutlich älter aussiehst und fast sicher ist, daß da etwas nicht stimmen kann, ansonsten wird er Dir einfach glauben müssen. Normalerweise hat das Personal kein Interesse daran, solch einen Aufwand zu betreiben, wenn die Gefahr besteht, daß sich am Ende die Annahme als falsch erweist und dann möglicherweise als reine Schikane dargestellt wird.

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Bei mir ist es so, daß ich mich im Real Life heute quasi automatisch bedanke. Da war ich als Kind zurückhaltender. Ich erinnere mich noch, daß meine Mutter mir in einem Spielzeugladen mal etwas gekauft hatte und mich an der Kasse aufgefordert hat, mich bei der Kassiererin zu bedanken als diese mir das Spielzeug ausgehändigt hat. Darauf habe ich entgegnet: „Wieso? Wir bezahlen das doch!“ Irgendwie bin ich davon ausgegangen, daß man sich nur dann bedankt, wenn man etwas geschenkt bekommt.

Heute habe ich mich im Supermarkt bei der Kassiererin bedankt als diese das Wechselgeld herausgegeben hat, bei einem Kollegen, der mir einen Kaffee angeboten hat und bei einem Bekannten, der mich auf dem Weg nach Hause ein Stück mitgenommen hat.

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Bezahlen muß man Einsätze nur, wenn man böswillig eine Fehlalarmierung verursacht. Du hast jedoch richtig gehandelt, da besagter Freund ja quasi mit Suizid gedroht hat.

Evtl. könnte man dem Freund anlasten, durch die Drohung für den Fehlalarm verantwortlich zu sein, wenn er sich dessen bewußt war, was er damit hervorruft, aber wahrscheinlich wird niemand den Einsatz bezahlen müssen und die Kosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit.

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