Der Grund weshalb ich die Gewerbegründung nicht vorziehen kann ist, dass ich eine Gründerförderung erhalte. In den Förderbedingungen steht leider geschrieben dass ich zu Förderungsbeginn noch kein angemeldetes Gewerbe haben darf. Deshalb muss ich damit leider bis Jahresmitte abwarten.

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Danke für die Antworten! Was ich sonst zu dem Thema gelesen habe war, dass man eine Gewerbeanmeldung schon dann braucht wenn man mit der Absicht handelt einen (auch zukünftigen) Gewinn zu erzielen. Das wäre bei einer Webseite auf der ein Produkt oder Dienstleistung beworben wird doch eigentlich schon gegeben?

Wie wäre es denn wenn ich einen Stand auf einer Messe mieten würde?

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