Aufgrund eines Jobwechsels in eine andere Stadt, 75 km entfernt vom Fitnessstudio habe ich das Fitnessstudio gekündigt, da ein Traning nun nicht mehr zumutbar ist (das Fitnessstudio ist KEINE Kette).
Die ausserordentliche Kuendigung wurde vom Fitnessstudios abgelehnt und Mahnungen in Rechnung gestellt.
Das Fitnessstudio lehnt die ausserordentliche Kuendigung ab und begruendet anhand der Entscheidung des Landgericht Giessens, v. 15.02.2012 1 S 338/11, sowie dem Urt. v. BGH 11.01.2010 III ZR 57/10 dass ein Umzug allein kein Sonderkündigungsrecht zuläßt.
Mir ist bewusst, dass Langzeitvertraege in meiner Eigenveranwortung liegen. Leider ist mir unbekannt inwiefern Paragraph 314 BGB der obigen Behauptung des Fitnessstudios und dem Urteil vom BGH (Az: XII ZR 42/10, 08.02.2012) widerspricht? Letzteres klammert anscheinend das Sonderkündigungsrecht bei Umzug ebenso aus.
Ist es wert das Prozesskostenrisiko einzugehen und hier zu klagen, oder soll ich einfach bezahlen (noch ein halbes Jahr mtl. 60 EUR = noch insg. mind. 360 EUR).
Lohnt es sich einen Anwalt aufzusuchen (via Amtsgericht?), oder steht hier das spezielle Urteil ueber dem allgemeinen Recht und es ist aussichtslos fuer mich?
Was sind die Risiken wenn ich die Briefe des Fitnessstudios mit den Zahlungsaufforderungen ignoriere?
Vielen herzlichen Dank fuer eine Antwort.