Ja unbedingt, lese mal das aus der Quelle: http://www.schueler-gegen-mobbing.de/mobbing-in-der-schule/

  1. Artikel: Mobbing in der Schule (Familienhandbuch) Vorbemerkung

Mobbing ist kein neues Phänomen. Es ist auch in Schulen weit verbreitet, wobei es nicht verwechselt werden darf mit kurzzeitigen Konflikten, Streitereien, aggressiven Auseinandersetzungen oder Ausgrenzungen unter Kindern und Erwachsenen. Mobbing kann eine Bandbreite von Situationen betreffen wie z. B.:

Da spricht eine Lehrerin vor der Klasse abwertend über eine Schülerin, weil sie nicht mitkommt oder immer wieder krank ist.
Oder die Mitschüler tuscheln, kichern oder lassen beleidigende Bemerkungen fallen, wenn ein bestimmter Schüler sich zu Wort meldet.
Da hänseln Mädchen in einer 7. Klasse eine ausländische Mitschülerin wegen ihres Aussehens und ihrer schlechten Sprache.
Da lauern Buben einer 4. Klasse einem schüchternen, etwas schmächtigen Mitschüler auf dem Schulweg auf und erpressen von ihm Geld oder Klamotten.
Da wird eine Mutter auf Elternversammlungen mit spöttischen Blicken von anderen Eltern und der Lehrerin ausgegrenzt.
Da drehen sich Lehrerkollegen im Lehrerzimmer weg und hören auf zu reden, wenn eine bestimmte Kollegin hereinkommt.

Häufig sind die Erwachsenen ratlos oder schauen weg, während die Opfer, egal ob Kinder oder Erwachsene, die Schuld bei sich selbst suchen und zunehmend in eine soziale Isolation geraten. Lehrkräfte sind meist überrascht, wenn man sie auf Mobbing in einer Klasse anspricht. Denn die Schikanen geschehen oft zu subtil und meist außerhalb des Unterrichts, während der Pausen oder auf dem Schulweg.

Je länger Mobbing andauert, um so schwieriger ist es, eine Lösung zu finden und um so sicherer ist die körperliche oder seelische Beeinträchtigung der betroffenen Kinder oder Erwachsenen.

Im folgenden Beitrag liegt der Schwerpunkt auf Mobbing unter Schülern, was jedoch die Auswirkungen z. B. bei Mobbing von Lehrern gegenüber Schülern und umgekehrt sowie innerhalb des Kollegiums oder bei Eltern keineswegs verharmlosen soll. Definition

Der Begriff Mobbing stammt aus dem Englischen und bedeutet anpöbeln, fertigmachen (mob = Pöbel, mobbish = pöbelhaft). Mobbing ist eine Form offener und/oder subtiler Gewalt gegen Personen über längere Zeit mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung. Es kann sich dabei um verbale und/oder physische Gewalt handeln. Mobbing unter Schülern bezeichnet alle böswilligen Handlungen, die kein anderes Ziel haben, als eine Mitschülerin oder einen Mitschüler fertig zu machen. Dazu gehören

als direktes Mobbing: Hänseln, Drohen, Abwerten, Beschimpfen, Herabsetzen, Bloßstellen, Schikanieren
als indirektes Mobbing: Ausgrenzen, Ruf schädigen, "Kaltstellen" durch das Vorenthalten von Informationen und Beschädigen von Eigentum der gemobbten Person u.ä.

Davon unterschieden wird das Bullying, die unter Jugendlichen praktizierte physische Gewalt, mit der bestimmte Opfer durch ihnen körperlich überlegene Mitschüler gequält werden. Auswirkungen

Zunächst ist Mobbing auch dadurch wirksam, dass die Opfer das "Problem" erst einmal bei sich selbst suchen, und dies oft über längere Zeit. Nur selten informiert ein Schüler oder eine Schülerin einen Lehrer oder erzählt den Eltern, was tagtäglich passiert. Die Folgen wirken sich auf die gesamte Persönlichkeit aus: Zum Verlust des Selbstvertrauens (nicht nur im Leistungsbereich) können Schlafstörungen und Konzentrationsprobleme kommen. Durch die wahrgenommene Isolierung und Einsamkeit entwickeln sich depressive Tendenzen und Passivität. Die Lernmotivation nimmt ab bis zu Lernunlust und Schulvermeidung.

Folgende Bereiche können betroffen sein:

Physische Schädigungen (Verletzungen)
Psychische Schädigungen (z. B. Zerstörung des Selbstbewußtseins)
Psychosomatische Reaktionen (z. B. Appetitlosigkeit, Bauchschmerzen, Albträume, Schlafstörungen)
Sonstige Reaktionen (z. B. Unkonzentriertheit, Leistungsrückgang, Fehltage durch "Krankheitstage" oder Schwänzen, Rückzug aus sozialen Bezügen, Ängste, Depressionen, bis zu Suizidversuchen bzw. vollzogenem Suizid)

Bei jugendlichen Betroffenen können folgende Verhaltensweisen mögliche Anzeichen für Mobbing sein:

Sie wollen nicht mehr zur Schule gehen.
Sie wollen zur Schule gefahren werden.
Ihre schulische Leistung läßt nach.
Sie verlieren Geld (das Geld wird von den Tätern erpresst).
Sie können oder wollen keine schlüssige Erklärung für ihr Verhalten geben.
Sie beginnen zu stottern.
Sie ziehen sich zurück.
Sie haben Alpträume.
Sie begehen einen Selbstmordversuch.

Persönlichkeitszüge bei Opfern und Tätern

Grundsätzlich ist Mobbing kein individuelles Problem der Opfer oder Täter, sondern ein strukturelles Gruppenphänomen, das eskaliert ist, weil keine rechtzeitigen und hinreichenden Interventionen erfolgten. Jedoch scheinen bestimmte Persönlichkeitszüge der Opfer Mobbing zu fördern: so können Schüler betroffen sein, die ängstlich oder überan

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Während des Unterrichts egal ob auf oder abseits von Schulgelände gilt das Erziehungsgesetz, welches besagt, dass man das Handy eingezogen werden kann.

Abschnitt VII

Schülerinnen und Schüler

Art. 56 Rechte und Pflichten

(1) 1 Schülerinnen und Schüler im Sinn dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften sind Personen, die in den Schulen unterrichtet und erzogen werden. 2 Alle Schülerinnen und Schüler haben gemäß Art. 128 der Verfassung ein Recht darauf, eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten. 3 Aus diesem Recht ergeben sich einzelne Ansprüche, wenn und soweit sie nach Voraussetzungen und Inhalt in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes bestimmt sind.

(2) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, entsprechend ihrem Alter und ihrer Stellung innerhalb des Schulverhältnisses

1. sich am Schulleben zu beteiligen, 2. im Rahmen der Schulordnung und der Lehrpläne an der Gestaltung des Unterrichts mitzuwirken, 3. über wesentliche Angelegenheiten des Schulbetriebs hinreichend unterrichtet zu werden, 4. Auskunft über ihren Leistungsstand und Hinweise auf eine Förderung zu erhalten, 5. bei als ungerecht empfundener Behandlung oder Beurteilung sich nacheinander an Lehrkräfte, an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und an das Schulforum zu wenden.

(3) 1 Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern; im Unterricht ist der sachliche Zusammenhang zu wahren. 2 Die Bestimmungen über Schülerzeitung (Art. 63) und politische Werbung (Art. 84) bleiben unberührt.

(4) 1 Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. 2 Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. 3 Die Schülerinnen und Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte. 4 Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens nach Art. 41 Abs. 4 Satz 2 sowie im Rahmen des Verfahrens nach Art. 41 Abs. 6 mitzuwirken.

(5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Quelle:

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000

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Hatte das selbe Problem auch mal. Ich habe dann auf die Empfehlung von einem bekannten diese Schwämme gekauft und es ging:

http://www.amazon.de/Pack-Radier-Schw%C3%A4mme-Flecken-Putz-Schw%C3%A4mme/dp/B002JTG5ZY

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Ein ganz kleines bisschen schon.....

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Jetzt echt?????? Das ist jetzt keine Rechtsauskunft, denn die darf ich als Anwalt nicht geben, aber es ist ja wohl ein riesiger Unsinn, das zu ahnden. Wenn dich niemand gesehen hat ist eh nichts passiert, und hast du schon einmal gesehen, wie viele Leute bei rot über die Ampel gehen. Was hätte die Polizei da zu tun, wenn sie jedem ach so kleinen Delikt nachgeht. Also, ist höchst unwharscheinlich, dass du eine Strafe kriegst.

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nenschlagstock schlagstock

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Belästigung durch psychisch kranke Nachbarin

Hallo alle zusammen,

habe ein wirklich großes Problem und vielleicht kann mir emand noch einen Tipp geben.

Ich lebe mit meinem Sohn ( 9 Jahre ) in einem Zwei-Parteien-Haus. Über mir lebt ein altes Ehepaar Ende 70 Anfang 80 ) dazu noch die meiste Zeit deren Tochter, ca. 40 Jahre, die psychisch krank ist ( laut Aussage des Vaters schizophren, ich denke aber eher Borderline).

Die gute Frau hat weder Arbeit, Führerschein, Auto, Mann, Kinder. Die meiste Zeit verbringt sie bei Ihren Eltern, in der Regel wird sehr lautstark gestritten ( mit lautstark meine ich, das Möbel und Gegenstände fliegen, es wird geschrien, gebrüllt , teilweise absolut animalisch ).

Das geht nun fast jeden Tag so, zu allen erdenklichen Zeiten, mal nur 20 Minuten, mal 10 Stunden lang.

Die Problematik besteht schon einige Jahre. Meine Vermieter glauben mir nicht und legen mir nahe auszuziehen, wenn es mich stört. Die Polizei hatte ich schon mehrere male hier, in den letzten 2 Wochen ganze vier Mal, einmal sogar auf Wunsch der Mutter/Nachbarin.

Laut meiner Info kann ich nur eine private Klage anstreben, Lärmtagebuch führen . Ich werde mir jetzt auch einen Rekorder zum aufnehmen zulegen, da die guten Leute gegenüber der Polizei alles bestreitenund teilweise die Tochter dann auf dem Dachboden versteckt wird.

Eine Anzeige wegen Ruhestörung geht nur über das Landratsamt, die Polizei meinte, evtl. einen Amtsarzt hinzuziehen?

Ich bin absolut mit meinen Nerven am Ende, beim leisesten Geräusch, egal wo ich bin, fahre ich zusammen. Ständig diese Brüllerei und Türen schlagen, Trittschalldämmung gibt es keine. Ich verfüge leider auch nicht über große finanzielle Mittel, Ausziehen ist für mich kein Thema, wohne bald 9 Jahre dort und liebe die Wohnung und den Garten.

Wer weiss in meiner Verzweiflung Rat? Oropax hilft ja auch nix.

Vielen Dank!

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Sehr geehrter Nutzer, ich lege es dir nahe, wirklich einen Amtsarzt zuzuziehen

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Immer schön spießig sein! :)

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kauf dir ne externe Festplatte

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Solltest du unbedingt, weil du sonst selbst angezeigt werden wegen Strafvereitelung.

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