Um was gings denn bei der Bescheid gegen den Du Widerspruch einlegst? Ist in dem Bescheid erwähnt, dass sofortige Vollziehung angeordnet ist? Normalerweise hat man immer Widerspruchsfristen, außer eben dass die sofortige Vollziehung angeordnet ist. Dann müsstest Du die Angelegenheit um die es geht bis zum 09.06. erledigt haben.

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Wende Dich mal an Dein zuständiges Ausländeramt, dort kannst Du eine sogenannte Verpflichtungserklärung unterschreiben, die alles enthält, damit Deine Freunde ein Visum bekommen.

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Hallo Bessi, erstmal kommts drauf an, in welchem Bundesland Du wohnst, da jedes sein eigenes Nachbarschaftsrecht hat. Erkundige dich doch mal bei der Stadtverwaltung nach den entsprechenden Vorschriften. In Ba-Wü wirst hier aber voraussichtlich nicht weit kommen, da musst dann leider doch zum Anwalt gehen und dich beraten lassen, wenn beide Nachbarn uneinsichtig sind. Gruß

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Wohngeld kann auch für Eigentumswohnungen beantragt werden. Heisst dann Lastenzuschuss und nicht Mietzuschuss. Du muss bei deiner zuständigen Wohngeldstelle einen entsprechenden Antrag stellen und ziemlich viele Unterlagen vorlegen (Kreditvertrag, Einkommensnachweise (auch Minijob)). Aber die müssen Dich dort auch beraten, also keine Angst, Fragen kostet nix.

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