Ich entwarf dieses System als Gegner des Kapitalismus, den ich für menschen, tier- und umweltfeindlich halte. Ich bin für echte Chancengleichheit, gegen Milliardenanhäufung und dafür, dass jeder Zugang zu einem würdigen Leben hat. Der Kapitalismus lebt davon, dass 99 % auf Reichtum hoffen, ihn aber nie erreichen werden.
Präambel
Im festen Willen, eine gerechte, solidarische und gemeinschaftsorientierte Gesellschaft zu gestalten, in der das Kollektiv das Fundament allen staatlichen Handelns bildet, geben sich die Bürgerinnen und Bürger der Volksrepublik Deutschland diese Idee. Sie begründet einen Staat, der auf sozialer Gerechtigkeit, gemeinschaftlicher Verantwortung, demokratischer Mitbestimmung und der strikten Wahrung des Gemeinwohls basiert.
Kapitel I – Grundlagen des Staates
Artikel 1 – Staatsform
Die Volksrepublik Deutschland ist eine sozialistische Republik mit demokratischen Elementen, geführt von einer zentralen Partei. Sie vereint die Idee der sozialen Gleichheit mit wirtschaftlicher Effizienz und politischer Stabilität.
Artikel 2 – Kollektives Wohl
Das Kollektiv steht über dem Individuum. Alle Rechte und Freiheiten stehen unter dem Vorbehalt, dass sie dem Allgemeinwohl nicht schaden.
Artikel 3 – Staatsziel
Ziel allen staatlichen Handelns ist die Herstellung und Bewahrung sozialer Gerechtigkeit, wirtschaftlicher Stabilität, Sicherheit und kollektiven Fortschritts.
Artikel 4 – Sprache, Währung und Hauptstadt
(1) Amtssprache ist Deutsch.
(2) Die nationale Währung ist der Volksmark.
(3) Hauptstadt ist Berlin.
Kapitel II – Bürger und Rechte
Artikel 5 – Grundrechte
Die Volksrepublik garantiert die Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz und soziale Sicherheit.
Rechte gelten, sofern sie dem Allgemeinwohl nicht entgegenstehen.
Artikel 6 – Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit ist gewährleistet, wenn sie nicht gegen das Gemeinwohl oder die Werte des Staates gerichtet ist.
Artikel 7 – Religion
Religionsfreiheit ist gegeben, jedoch ist religiöse Erziehung an staatlichen Einrichtungen untersagt.
Religiöse Organisationen dürfen nicht politisch oder wirtschaftlich agieren.
Artikel 8 – Eigentum
Privateigentum ist in Maßen erlaubt, sofern es dem Gemeinwohl dient. Großunternehmen, Banken und Medien unterliegen staatlicher Kontrolle.
Kapitel III – Staatsstruktur
Artikel 9 – Der Volksrat
(1) Der Volksrat ist das oberste legislative Organ.
(2) Er besteht aus 800 Abgeordneten, je 50 pro Bundesland.
(3) Er wird alle 5 Jahre direkt vom Volk gewählt.
(4) Er beschließt Gesetze, wählt Minister, kontrolliert die Regierung.
Artikel 10 – Das Politbüro
(1) Das Politbüro ist das höchste Kontrollorgan.
(2) Es besteht aus 10 Mitgliedern, die vom amtierenden Politbüro berufen werden.
(3) Amtszeit: 8 Jahre, Wiederberufung nicht zulässig.
(4) Aufgaben:
- Wahrung der Verfassung
- Schutz des Gemeinwohls
- Kontrolle von Regierung, Justiz, Medien, Wirtschaft
- Oberste Instanz zur Genehmigung von Gesetzen (Vetorecht)
Artikel 11 – Der Präsident
(1) Der Präsident ist das Staatsoberhaupt.
(2) Er wird direkt vom Volk gewählt für 5 Jahre (einmalige Wiederwahl möglich).
(3) Aufgaben:
- Repräsentation
- Staatsbesuche
- Auszeichnungen
- Vereidigung der Regierung
Artikel 12 – Der Ministerrat
(1) Die Regierung besteht aus Ministerinnen und Ministern.
(2) Sie werden vom Volksrat gewählt, vom Politbüro bestätigt und vom Präsidenten vereidigt.
(3) Sie führen die staatliche Verwaltung und setzen Gesetze um.
Kapitel IV – Justiz & Sicherheit
Artikel 13 – Justizwesen
(1) Richter werden vom Justizminister vorgeschlagen und vom Politbüro bestätigt.
(2) Es existiert kein separates Verfassungsgericht. Diese Funktion erfüllt das Politbüro.
Artikel 14 – Polizei
(1) Die Polizei ist zentral organisiert und dem Justizministerium unterstellt.
(2) Ihre Aufgabe ist die Sicherung der öffentlichen Ordnung und die Verfolgung von Straftaten.
Artikel 16 – Strafrecht & Strafvollzug
(1) Schwere Straftaten wie Terrorismus, Hochverrat, Vergewaltigung und Mord können mit Todesstrafe geahndet werden.
(2) Todesstrafe erfolgt nicht öffentlich, durch Erschießen oder Erhängen, unter Aufsicht eines Arztes.
(3) Strafarbeit kann angeordnet werden.
Kapitel V – Wirtschaft und Eigentum
Artikel 17 – Wirtschaftsordnung
(1) Die VRD verfolgt eine sozialistische Marktwirtschaft.
(2) Produktionsmittel befinden sich überwiegend in staatlicher oder genossenschaftlicher Hand.
(3) Private Unternehmen unterliegen strenger Kontrolle.
Artikel 18 – Banken, Versicherungen, Medien
(1) Alle Banken sind staatlich oder genossenschaftlich organisiert.
(2) Private Versicherungen sind verboten.
(3) Medien unterliegen der Aufsicht des Politbüros.
Kapitel VI – Bildung, Kultur und Gesellschaft
Artikel 19 – Bildung
(1) Bildung ist kostenlos und staatlich geregelt.
(2) Ziel ist die Erziehung zu gemeinschaftlichem Denken und solidarischem Handeln.
(3) Religiöse Inhalte dürfen nicht Teil des Unterrichts sein.
Artikel 20 – Medien und Kunst
(1) Medien und Kunst genießen Freiheit im Rahmen der Verfassung.
(2) Verfassungswidrige oder kollektivschädigende Inhalte können zensiert oder untersagt werden.