Wollte ich selber mal wissen, deswegen habe ich geguckt: "Die Tat ist dann nicht strafbar, wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Gewässer, die Luft, den Boden, Nutztiere oder Nutzpflanzen, wegen der geringen Menge der Abfälle offensichtlich ausgeschlossen sind."

https://dejure.org/gesetze/StGB/326.html

"Außerhalb der Anlage" ist zwar strafbar, aber das ist nicht klar formuliert und mit Anlage kann ja auch der Platz gemeint sein, wo die Mülltonnen stehen.

Könnte vielleicht trotzdem eine Ordnungswidrigkeit sein, aber wenn der Mülleimer voll ist? Was soll man denn sonst machen? Das zu Hause lagern und dann Stress mit dem Vermieter bekommen, wegen des Ungeziefers?

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