Hier ein Artikel zu den Änderungen ;-)
Änderungen in der Klasse A1 (Leichtkrafträder)
Die für dich wichtigsten Änderungen betreffen die Klasse A1. Die gültige Definition der Klasse A1 - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - wurde ergänzt. Wer jetzt den Führerschein der Klasse A 1 macht, muss bei der Wahl seiner Maschine zusätzlich ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstes 0,1 kW pro kg einhalten. Beispiel: Möchtest du mit dem A1-Führerschein ein Motorrad mit 100 kg Gewicht fahren, darf seine Leistung höchstens 10 kW betragen. Leichtkrafträder, die vor Januar 2013 erstzugelassen wurden, kannst du jedoch weiterhin mit dem Führerschein der Klasse A1 fahren, ohne das Verhältnis von Gewicht zur Leistung zu beachten. Wer den Führerschein der Klasse A1 noch vor Januar 2013 gemacht hat, muss das Verhältnis von Leistung zu Gewicht übrigens nicht beachten. Die früher gültige Begrenzung von maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-Jährige ist 2013 entfallen.