Es geht mir in erster Linie darum, dass der Vermieter ja rein theoretisch durch den Mietnachlass von 1-2 NKM die Ablösesumme "zahlt". Und es somit ja eigentlich schon sein Eigentum ist. Oder nicht? Und wenn es sein Eigentum ist, muss er ja die Instandsetzungskosten zahlen.
Reicht die Formulierung "...Nach Beendigung des Mietverhältnisses geht die Einbauküche in das Eigentum des Vermieters über." Somit wäre eigentlich geregelt, dass der Eigentumsübergang erst bei Auszug erfolgt und der Vermieter nur den Preis für die Küche im Voraus bezahlt hat. Oder?

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