Kriege ich Unterhalt, auch wenn ich eine Ausbildung beginne & volljährig bin?

Hallo liebe Community.

Erstmal zu meiner Person:

Ich bin 19 Jahre alt, besuche momentan noch ein Fachgymnasium & werde in ein paar Wochen mein Abitur erhalten.

Momentan erhalte ich monatlich 250 € von meinem Vater, 3 weitere meiner Geschwister wohnen bei ihm und seiner Frau.

Ich selbst lebe bei meiner Mutter und ihrem Mann + Kind, sie behält natürlich noch das Kindergeld für mich ein, hatte anfangs jedoch auch verlangt, dass ich 100 € von den 250 € abgebe, obwohl ich meine Fahrkarte zur Schule (~95€) selber trage (kriege das später natürlich auch erstattet). Inzwischen haben wir uns geeinigt, dass ich ihr 20 € pro Monat zahle, da ich mich selbst versorge und eigentlich nur noch Strom, Wasser & Internet beziehe & natürlich meinen Schlafplatz.

Ich habe übrigens auch kein eigenes Zimmer, wir haben nur eine 3-Raum-Wohnung.

Desweiteren: Nach meinem Abitur habe ich eine kleine Überbrückungszeit, bis meine Ausbildung anfängt. Für meine Ausbildung ziehe ich nach Berlin, ich wohne momentan in Sachsen-Anhalt, und dort in eine WG.

Ich habe mich in letzter Zeit ziemlich oft erkundigt, weil Freund und auch folgend die Internetseiten verraten haben, dass ich den Unterhalt selbst nach Beginn meiner Ausbildung von meinen beiden Elternteilen verlangen kann, da ich noch keine abgeschlossene Berufsausbildung habe.

Meine Frage(n) also:

Sind meine Eltern verpflichtet, mir bis zur Beendigung meiner Ausbildung (vielleicht auch dem folgenden Studium) Unterhalt zu zahlen ? Selbst wenn es andere Kinder gibt?

Meine Mutter ist übrigens arbeitslos, wie regelt sich das da ?

& Wo kann ich das alles dann auch schriftlich bestätigen bzw vollziehen lassen ?

Bitte um Hilfe, ich danke im Vorraus! :)

Liebe Grüße

LinPie

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Kommt auch darauf an wie viel du in deiner Ausbildung verdienst. Ich/18 bekomme aufgrund, das ich über 500 € verdiene keinen Unterhalt mehr von meinem Vater. Es gibt verschiedene  Regelungen beim Amt und wenn du zu viel verdienst bekommst du kein Unterhalt und kannst dies auch nicht einklagen. Auch wenn du unter 25 bist, weil du davon ja 'theoretisch leben' kannst. Bei einem Studium wie unten genannt Bafög.

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