Hallo,
ich bin bis November 09 noch in Elternzeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich möchte ab Januar eine neue Ausbildung machen, die ich aber teilweiseüber das Arbeitsamt finanziert bekommen könnte.
ABER: Meine Firma behauptet, sie dürfe mich nicht kündigen, ich hätte nach der Elternzeit ein besonderes Kündigungsrecht über 3 Monate.
Entweder müsse ich kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen.
Ist das wirklich wahr? Ich könnte diese Arbeit gar nicht mehr machen, das sind wechselnde Schichtdienste, jede Woche anders und ich habe zwei Kleinkinder und mein Mann ist selbstständig.
Wenn ich nicht gekündigt werde, kann ich die Ausbildung vergessen, da werde ich bestimmt keinen Cent bekommen.
LG Cinna