Hallo zusammen,

Generell muss dein Kinobesuch um 20 Uhr beendet sein. 

Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, indem eine personensorgeberechtigte (z. B. Eltern) Person das Kind begleitet. Alternativ darf auch eine erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt werden, dazu wird der von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllte Erziehungsauftrag benötigt.

Alle Infos zum Thema FSK und Jugendschutz im Kino gibt's hier: http://cxx.de/2bkELTv

Viele Grüße,

Das CinemaxX Team