Mein jüngstes Kind will bei ihrem Vater leben. Ich habe noch 2 weitere Kinder von einem anderen Vater, für die ich Unterhalt erhalte. Ich bin derzeit (aufgrund von psychischen Problemen) nicht arbeitsfähig und bekomme Bürgergeld. Nun frage ich mich ob der Unterhalt meiner anderen Kinder und das Kindergeld der beiden in die Unterhaltsberechnung (für die kleine) mit einbezogen wird? Ich will mich nur darauf einstellen können, sollte tatsächlich der fall eintreten.

Danke schon im Voraus für Antworten.