Die außerbetriebliche Ausbildung wird in der Regel staatlich finanziert und es gibt keinen festen Ausbildungsbetrieb. Praxisteil wird über Praktika erledigt, die vom bIldungsträger finanziert werden.
Die überbetriebliche Maßnahmen ergänzen die betriebliche Ausbildung, um die Vollständigkeit der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu erreichen, also beispielsweise wenn bei einem Handwerkslehrling gewisse Geräte im Betrieb nicht vorhanden sind, um an Ihnen etwas zu erlernen, das laut Ausbildungsordnung erlernt werden muss.