Was steht in einem Führungszeugnis?
Wenn in einem Führungszeugnis steht: "Inhalt: Keine Eintragung", dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden im Führungszeugnis die wichtigsten Angaben zu einer ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, die im Bundeszentralregister eingetragen ist, vermerkt. Zum Beispiel das Datum der Verurteilung, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So gilt beispielsweise in der Regel eine bestimmte Frist, nach deren Ablauf Verurteilungen nicht mehr im Führungszeugnis vermerkt werden. Auch so genannte kleinere Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind, es sei denn, es wurden bestimmte Sexualstraftaten begangen. Zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel ebenfalls nicht ins Führungszeugnis eingetragen
Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?
Das „erweiterte Führungszeugnis“ wird u.a. über Personen erteilt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder werden sollen.
Der Unterschied zu einem „einfachen“ Führungszeugnis ist u.a., dass im erweiterten Führungszeugnis über die Verurteilungen zu den bereits genannten Straftatbeständen hinaus bestimmte, weitere Sexualstraftaten im Führungszeugnis vermerkt werden, weil deren Offenlegung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen immer angezeigt ist.