Hallo 02Justus,
die Beförderungsbedingungen der Bahn sagen ganz klar, dass du diese nicht mitnehmen darfst: "... Von der Mitnahme als HandgepĂ€ck oder Traglast sind GegenstĂ€nde und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschĂ€digen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefĂ€hrliche Stoffe und GegenstĂ€nde, Schusswaffen, explosive und entzĂŒndbare Stoffe und GegenstĂ€nde, entzĂŒndend wirkende, giftige, radioaktive, Ă€tzende und ansteckungsgefĂ€hrliche Stoffe sowie sonstige gefĂ€hrliche GĂŒter nach dem Gesetz ĂŒber die Beförderung gefĂ€hrlicher GĂŒter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Gefahrgutverordnung StraĂe, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), ..." Quelle
Wird es kontrolliert? Meine subjektive Erfahrung: noch nie!
Gute Reise allen die das hier mach 3 Jahren finden und hilfreich finden.