Rechtsanwaltsrechnung höher als Strafbefehl für den ich den Anwalt beauftragte!

Hallo!

Ich habe vor knapp anderthalb Jahren im Suff einen Haufen Mist verzappt, für den ich dann im nachhinein einen Strafbefehl in Höhe von 750 Euro erhalten habe. Da ich durch jugendlich naive Gedanken geleitet wurde, wollte ich mir einen Anwalt holen, der einen Prozess aufgrund von Unzurechnungsfähigkeit gewinnt und mich dementsprechend ohne Kosten aus der Angelegenheit rausholt. (Ich konnte mich wirklich an nichts mehr erinnern, BAK war aber "nur" bei 2,2 Promille oder so). Nun erzählte mein Vater dem Anwalt von meinem Anliegen, ein Termin wurde gemacht und ich erschien pünktlich. Als ich Platz nahm, las sich der Anwalt den Sachverhalt durch (nachdem ich da war!) und fing an wie im Jura-Studium kleine +-Zeichen hinter Worte zu setzen und kam zu dem Schluss, man könne ja, da es eine jugendtypische Verfehlung sei, Widerspruch einlegen und Sozialstunden beantragen, wolle aber erstmal den DNA-Test abwarten zu dem dann ein neuer Termin vereinbart wurde.

Bei eben jenem Treffen wiederholte er nur, was er bereits sagte, da der DNA-Test schlecht für mich, gut für die Staatsanwaltschaft ausfiel (alles nachweisbar) und fragte mich dann, wie wir das mit dem Geld machen wollen. Ich legte ihm die Unterlagen der Familien-Rechtsschutzversicherung hin und er sagte mir, dass diese keine Strafsachen übernehmen. Also fragte ich nach den Kosten auf die ich mich vorbereiten müsse, wobei er sagte es seien (zu dem Zeitpunkt) bereits mehr als 800€ und es kämen noch weitere Kosten für evlt. weitere (Gerichts-)Termine, Anfahrt, etc dazu.

Meine Annahme nach würden, da ich den Prozess ja nie gewinnen, sondern nur eine andere Art der Strafe erhalten würde, dazu noch Kosten des Gerichts, der Staatsanwaltschaft etc. dazu kommen, weswegen ich dem Anwalt seine Befugnisse entzog, dem Gericht mitteilte den Widerspruch zurückzuziehen und dass besagter Anwalt eben nicht mehr mein Anwalt sei.

Wäre er nicht verpflichtet gewesen mir zu sagen, dass ihn zu beauftragen mich teurer kommt, als wenn ich einfach zahle? Muss ich seine Rechnung (jetzt in Höhe von ca. 660 euro, also 90€ unter der Strafsache) tatsächlich zahlen? Das wäre doch Betrug in höchstem Maße, da er ja mehr als offensichtlich meine Naivität und Unwissenheit auf meine Kosten ausgenutzt hat um sich zu bereichern!

Bitte um schnelle Antoworten, LG der Steven

PS: Nachweise, wie Gerichtsentscheidungen, Gesetzesauszüge, Paragrafenketten und der gleichen sind mehr als Willkommen!

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Hallo,

Entschuldigung! Wenn ich solche Antworte lese, dann steigt mir die Galle hoch. Alle Blondinen sind dumm, alle Araber sind Terroristen und alle Anwälte sind reich und bescheißen. Klar so sieht das aus!

Aber um auf die Frage zurückzukommen. Wenn Du das Gefühl hast Dein Anwalt hätte Dich schlecht beraten oder die Rechnung wäre zu hoch, wende Dich bitte an die Anwaltskammer (welche Zuständig ist, erfährst Du auf der Website des Anwaltes). Die Anwaltskammer der Länder bieten in der Regel ein kostenloses Vermittlungsverfahren an. Hier scheint es mir, als ob der Anwalt keine Mittelgebühr, sondern die Höchstsätze angesetzt hat. Das muss man natürlich gut begründen.

In der Regel findet man bei so einer Vermittlung eine einvernehmliche Einigung.

Nette Grüße

Christoph Becker – ein Anwalt der übrigens einen Corsa fährt, weil er seinen Kindern auch noch eine Umwelt hinterlassen möchte!

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Hallo,

wichtig ist hier nicht Garantie und GEWÄHRLEISTUNG zu verwechseln!

http://www.christophbecker.org/2011/12/gewahrleistung-vs-garantie-%E2%80%93-wie-fit-sind-ihre-verkaufer/

Ich empfehle:

Als Privatverkäufer schließe ich Rücknahme, Garantie und Gewährleistung aus.

Nette Grüße

Becker Rechtsanwalt

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Die Behörde hat ja nun mehr oder minder schon eine Akte über Dich und so wie ich das verstanden habe, weiß sie ja schon vom ersten „Unglück“. Ist jetzt kein großes Drama. Geh hin, erkläre die Situation, zahl die Gebühr und gut ist. Die „Mami-Belehrung“ erspare ich mir, Du bist alt genug zu wissen, was Du mit Deinen Unterlagen tust ;o).

In diesem Sinne viel Glück

Christoph Becker Rechtsanwalt

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Das sehe ich kritisch. Hier sind auf jeden Fall Persönlichkeitsrechte der Person, Rechte am eigenen Bild / Urheberrechte und die entsprechenden Straftatbestände beachtlich.

Mein Rat: Wenn man nicht genau weiß was man tut, lieber die Finger davon lassen.

Nette Grüße

RA Becker

www.christophbecker.org

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Zu diesem Thema empfehle ich ganz dringend die Lektüre dieser beiden Blogbeiträge:

http://www.christophbecker.org/2012/03/die-rechtsfolgen-der-tat-%E2%80%93-teil-1-die-sanktionen-im-uberblick/ (und den Folgenden)

Dann bitte ich die Strafe in Tagessätzen zu bezeichnen und eine Strafe aus dem Strafrahmen, nicht mit einer möglichst (und noch nie verhängten) Höchststrafe zu vergleichen und dann ist eine ordentliche Diskussion möglich. Nicht alles ist Gold im deutschen Rechtssystem - aber hier werden bewusst Tatsachen verdreht!

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Hier muss man Zivilrecht und Strafrecht trennen. Wurde Ihn Ihr Handy geklaut und Sie möchten das Handy zurück bzw. eine geldwerte Entschädigung, müssen Sie eine zivilrechtliche Klage einreichen. Auf diese Weise bekommen Sie Ihr Handy wieder oder ersetzt. Der Stadt entschädigt Sie keinesfalls dafür, warum sollte er auch?

Nette Grüße

Becker Rechtsanwalt

www.christophbecker.org

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