Hier muss man Zivilrecht und Strafrecht trennen. Wurde Ihn Ihr Handy geklaut und Sie möchten das Handy zurück bzw. eine geldwerte Entschädigung, müssen Sie eine zivilrechtliche Klage einreichen. Auf diese Weise bekommen Sie Ihr Handy wieder oder ersetzt. Der Stadt entschädigt Sie keinesfalls dafür, warum sollte er auch?

Nette Grüße

Becker Rechtsanwalt

www.christophbecker.org

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