Ich würde Ihnen raten die Steuerberaterin zu wechseln. Aber Sie können den Gesammtbetrag zu mehr  als 45% kürzen, wenn sie bewiesen das Sie nicht beraten wurden. Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

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Ich als Staatsanwältin und Komissarin kann Ihnen nur sagen das es auf den Fall ankommt. Ist es ein Fall von Mord, gefährlicher Körperverletzung oder ähnliches. dann ist Ihre Sprachmemo wertlos.Bei Betrug oder ähnlichem ist Ihre Sprachaufnahme nur zulässig wenn die Person die mit aufgenommen wurde zustimmt, dass die Sprachmemo abgespielt wird. Bei der Polizei ist Ihre Sprachmemo in dem Verhör allerdings gültig. Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

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