Hallo,
unsere Mutter (Hartz IV) muss nach drei Schlaganfällen ins Pflegeheim. Die Wohnung wurde durch den gesetzlichen Betreuer gekündigt (3 Monate).
Nun ist der Vermieter ein ganz großes A-loch und setzt mit seinen Juristen utopische Werte an. Z.B. Für offene Dübel eine Reparaturrechnung von 2.800€ bzw. streichen eines Raumes durch "Fachpersonal" (die als Subunternehmer arbeiten!) 600€ ... Gemäß gesetzlichen Betreuers ist das eine lukrative Masche um sich Leerstand zu finanzieren und er kommt gerichtlich damit durch! Es gab bisher keinen Fall, wo die Wohnung einfach besenrein akzeptiert wurde.
Nun wurde in der Wohnung unserer Mutter die letzen Jahre nicht gestrichen (+ etwas Zigarettenqualm ...).
Wir räumen kurzfristig die Wohnung leer (wichtige Unterlagen, Möbel ...). Wir erwarten, dass der Vermieter utopische Mängel ansetzt. Unsere Mutter hat kein Geld/Vermögen.
Müssen wir, als Kinder, die Renovierung durchführen bzw. wären wir haftbar falls er eine Rechnung über z.B. 6.000€ stellt (die Mutter nicht zahlen kann)?
Vielen Dank.