Rückforderungen des Jugendamtes trotz nicht erstattungsfähiger Anrechnung beim Jobcenter
Hallo, ich kümmere mich um eine Frau , von der seitens des Jugendamtes Unterhaltsvorschusszahlungen für 3 Monate zurückgefordert werden, welche aber vom Jobcenter beim Bürgergeld angerechnet wurden. Begründung des Jugendamtes : weil auch trotz Zahlung des Unterhaltsvorschusses die Kinder nicht aus dem Bezug von Sozialleistungen herauskommen.
Das Jobcenter erstattet es nicht zurück an die Frau und das Jugendamt kann es nicht per Erstattungsantrag vom Jobcenter fordern, teilte es mit.
Sie könne aber gern eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen mit dem Jugendamt. Sie hat es aber nicht übrig und auch nicht zuviel erhalten.
Ist das denn rechtens?
Freundliche Grüße
christine
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