Ist doch ganz klar was da zu tun ist. Sofort das Jugendamt einschlaten und nicht noch eine Minute warten.Bitte nicht erst lange überlegen sondern handeln eh es zu spät ist. Liebe Grüße Chrissi

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Also, wenn es Eigentum ist, dann fällt der Schaden natürlich unter Wohngebäudevers. Wenn Sie zur Miete wohnen, dann muss Ihr Vermieter den Schaden seiner Wohngebäudevers. melden, die müssen ihn dann übernehmen.Zahlen tut auf jeden Fall jemand.Es fällt auf keinen Fall in die Hausratversicherung.

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Also, grundsätzlich gehe ich davon aus, das die CD Sammlung versichert ist. ich persönlich würde aber vorschlagen;Sie fertigen einmal eine Liste über alle Gegenstände in Ihren Räumen an und vervollständigen diese laufend. Dadurch können Sie der Polizei bei evtl. Einbrüchen bereits Angaben über die Schadenshöhe machen. Die Versicherer sehen das gern. Sie sollten auch einmal die Versicherungsleistung in Ihrem Vertrag überprüfen, ist die Summe wirklich noch aktuell oder haben Sie vielleicht mitlerweile mehr Hab und Gut...Oft vergisst man bei Neuanschaffungen einen Blick in seinen Vers. Vertrag. Liebe Grüße Chissi67

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Darf ich mal fragen, welche Versicherung das Tramüolin übernommen hat, meins ist am 28.2.10 durch Xythia durch die Gegend geflogen 170 kg schwer. Ich hatte mich übrigens auch immer darauf verlassen, das meine private PH den Schaden, der durch mein Trampolin entstehen würde übernehmen würde, tja so kann mann sich täuschen. Schade

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