Hallo!
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit der Stadt.
Drüber steht:
"Arbeitsvertrag für Beschäftigte, für die der TVöD/ Tarifbereich Ost und die nach dem Teilzeit- und Befristigungsgesetz (TzBfG) befristet eingestellt werden"
Ich habe also einen Teilzeitarbeitsvertrag, der für den Zeitraum vom 08.05.2009 bis 31.08.2009 einschließt.
Auf Grund einer Umorientierung würde ich gerne ab 01.08.2009 ein anderes Arbeitsverhältnis eingehen.
Somit müsste ich ja den alten Vertrag kündigen.
Im alten Vertrag steht:
"Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 31.08.2009, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Arbeitsverhältnis kann - auch während seiner zeitlich befristeten Dauer - von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen/ tarifvertraglichen Kündigungsfristen gekündigt werden."
Was heißt das jetzt für mich?
Wann muss die Kündigung für eine Teilzeitbeschäftigung eingehen?
Vielen Dank schon im Voraus.