Richtige Auskunft findet man bei Tante Google im Bezug auf Gartenanteil wenig.
Am Ende meines Mietvertrags steht “Der Garten darf vom Mieter mitbenutzt werden.”
In diesem Vertrag steht aber auch
§17 Freiflächen, Gartennutzung und -pflege
Dieser Paragraph gilt nur Wohnungen, denen ein Gartenanteil oder eine Freifläche zugeordnet ist.
(1) Der Mieter hat für die fachgerechte Pflege des Gartens zu sorgen (!) Das bedeutet, ich müßte die Obstbäume und Sträucher beschneiden usw
(2) Der Rasen ist vom Mieter regelmäßig zu mähen, Gartenabfälle und Schnittgut zu entsorgen etc.
Ich mache das alles seit 9 Jahren mit, bin aber unsicher, ob das mein Vermieter überhaupt von mir verlangen kann. (Der Herr wohnt im 1. Stock, wir im Erdgeschoß). Schaut mir beim großflächigen Rasenmähen zu und sitzt auf seiner Veranda und grinst. Der Rasenmäher läuft sogar über meinen Stromzähler. Er glaubt nämlich fest daran, daß das alles so rechtens ist.
Mir wurde kein Gartenanteil oder Freifläche zugeordnet. Also vermute ich mal stark, daß dieser § für mich keinerlein Pflichten beinhaltet. Hoffe ich.