Ich habe gerade festgestellt, dass sich meine Frage eigentlich schon von selbst beantwortet, wenn man näher darüber nachdenkt...
Sinnvoller Weise wird die Freistellung, der ich gerade unterliege wohl nicht zurück genommen werden.
Noch sinnvollerer Weise werde ich noch einen Dienst ableisten müssen, sofern ich dann noch wehrdienstpflichtig bin.
Daraus ergibt sich auch logischer Weise, dass ich erstmal freigestellt bin solange diese Aussetzung der Wehrpflicht andauert.