Ich habe gerade festgestellt, dass sich meine Frage eigentlich schon von selbst beantwortet, wenn man näher darüber nachdenkt...

Sinnvoller Weise wird die Freistellung, der ich gerade unterliege wohl nicht zurück genommen werden.

Noch sinnvollerer Weise werde ich noch einen Dienst ableisten müssen, sofern ich dann noch wehrdienstpflichtig bin.

Daraus ergibt sich auch logischer Weise, dass ich erstmal freigestellt bin solange diese Aussetzung der Wehrpflicht andauert.

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Hast du schon einen Bescheid bekommen, dass du dir einene Zivildienststelle suchen sollst?

Wenn nein ist es inzwischen relativ unwahrscheinlich, dass du noch einberufen wirst, da die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt wird. Das heißt, dass ab dann erstmal niemand zum Zivildienst muss bzw. auch nicht zum Grundwehrdienst.

Allerdings ist nicht abzusehen wie lange dieser Zeitraum andauern wird... Kann also gut sein, dass sich unsere lieben Politiker in den nächsten paar Jahren dazu entscheiden die Aussetzung wieder aufzuheben... Dann kann es gut passieren, dass du dann einberufen wirst.

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In der Regel ist es so, dass man sofort aufwacht oder, wenn man aufsteht, sich wundert, was man für einen Mist geträumt hat.

Nur bei Menschen mit schwachem Herzen kann es passieren, dass sie den Stress, den so ein Traum verursacht nicht verkraften und schließlich an einem Herzinfarkt oder ähnlichem versterben.

Aber Fakt ist... Irgendwann sterben wir alle, da kann man jede Nacht von Blumen träumen oder was auch immer...

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Radioaktiv verstrahlte Menschen fallen in der Regel nicht sofort tot um. Generell kann man nur sagen, dass radioaktive Strahlung wie ein Gift auf den Körper wirkt und ihn von innen heraus beschädigt. Allerdings muss man auch wissen, dass diese Strahlung in sehr geringen Mengen allgegenwärtig ist und sogar in der Nahrung, die wir aufnehmen, vorhanden ist. Aber diese Strahlung ist erst ab einer gewissen Konzentrazion und Dauer ernsthaft schädlich und wird auch vom Körper abgebaut. Dies geschieht aber nur äußerst langsam.

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Eine Musterung ist noch kein Einberufungsbescheid. Das heißt, dass du erstmal auf Tauglichkeit getestet wirst.

Erstmal ist die Wehrpflicht ausgesetzt, jedenfalls ab 1. Juli 2011, jedoch ist nicht gesagt wie lange dieser Zustand andauern wird.

Ist nun zum Beispiel in 5 Jahren akute Not am Mann, dann kannst du, sofern du nicht ausgemustert wirst, immer noch zum Wehrdienst / Zivildienst herangezogen werden.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

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Du musst dann bei deiner nächsten Führerscheinprüfung leider nochmal eine ganze Prüfung fahren. Dein Fahrlehrer meinte wahrscheinlich nur, dass du das wo du durchgefallen bist nochmal üben solltest, damit du dort nicht wieder durchfällst.

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Ich würde ihr erstmal noch etwas Zeit geben, da es teilweise mehrere Monate dauert eine Trennung zu verarbeiten. So etwas ist immer kompliziert und hängt von der Person ab, die die Trennung verarbeiten muss.

Versuch ihr einfach ein guter Freund zu sein und gib ihr Zeit. Manchmal entwickelt sich daraus schon etwas.

Ich zum Beispiel habe das große Glück, dass ich auf die Frau, auf die ich fast 2 Jahre geduldig gewartet habe, jetzt als meine Verlobte an meiner Seite weis.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen.

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