Pflegeheim - darf das Sozialamt verlangen, daß das Auto des Patienten verkauft wird?
In meinem Bekanntenkreis gibt es folgenden Fall: Mann (72) und Frau (58) leben seit über 20 Jahren in "eheähnlicher Gemeinschaft". Der Mann ist nun schwer erkrankt und muß in ein Pflegeheim. Das Auto der beiden wird von beiden genutzt, es wurde aber von ihm allein gekauft und ist auch nur auf ihn angemeldet.
Falls seine Rente plus Pflegegeld (Stufe III) nicht ausreicht für den Heimplatz - darf das Sozialamt verlangen, daß das Auto verkauft wird, um auf diese Weise für ein paar Monate die Kosten zu decken?
Die Lebensgefährtin wäre dadurch gezwungen, sich ein eigenes - anderes - Auto zu kaufen.
Der Mann hat eine erwachsene Tochter aus 1. Ehe, die kostenmässig mit herangezogen würde, bevor Sozialhilfe beantragt werden kann.