Antwort
Ich wiederhole, ich bin Schülerin und es handelt sich hierbei um einen Nebenjob, neben der Schule. Solange ich den Gehalt eines Minijobs nicht überschreite ist dies genehmigt, ich darf ja auch an Tankstellen arbeiten und Zeitungaustragen. Meine Frage ist was dabei gerechnet wird, der tatsächliche verdienst, also meine geplanten 200€ oder der mögliche Verdienst.