Hallo,
die Frage ist hier schonmal so ähnlich gestellt worden, aber es sagt jeder was anderes und im Netz konnte ich auch keine eindeutige Antwort darauf finden:
mein Mann hat einen unehelichen Sohn, die Mutter hat das alleinige SR. Nun soll das Kind für ca. 9 Monate bei uns leben, weil die Mutter in einer anderen Stadt Arbeit gefunden hat. Als mein Mann daraufhin des Kindesunterhalt eingestellt hat, kam sofort Protest von ihr: Sie brauche den Unterhalt, um beide Wohnungen (hier und in der anderen Stadt) zu finanzieren sowie die Besuchsfahrten zum Sohn. Sie meint, sie hätte sich beim RA erkundigt und mein Mann sei solange unterhaltspflichtig, so lange das Kind bei ihr gemeldet ist - egal, wo der Junge gerade lebt.
Stimmt das so? Ist die Unterhaltspflicht eines nichtsorgeberechtigten Vaters wirklich nur an die Meldeadresse gebunden, unabhängig davon, wo das Kind gerade lebt?
Danke schonmal für zahlreiche Antworten!