Auch wenn es der Wunsch mancher Unternehmen wäre, ist das nicht der Fall: Für die Reklamation einer mangelhaften Ware ist die Vorlage des Kassenbons, der OVP oder der Etiketten nicht erforderlich.
Es ist ein Mangel, wenn die Ware deutlich "kleiner als angegeben" ausfällt.
Im Gegensatz zu einem reinen Umtausch aufgrund von Unzufriedenheit mit dem Produkt handelt es sich bei einer Reklamation um einen Gewährleistungsanspruch.
Deine Garantieansprüche sind nicht an die Vorlage des Kassenbons gebunden. Der Verkäufer kann bei einer Reklamation nicht verlangen, dass du die OVP oder Etiketten vorlegst.
Ohne Kassenbon kann es allerdings zum Problem kommen. Du musst nämlich nachweisen können, dass du den Artikel in diesem Laden gekauft hast. Bestreitet der Verkäufer, dass du die Ware bei ihm gekauft hast, wird es schwieriger. Du kannst den Kauf aber auch anders als mit dem Kassenbon nachweisen. Es reicht z.B. deine Kreditkartenabrechnung oder wenn ein Freund oder eine Freundin beim Einkaufen dabei war und als Zeuge aussagen kann. Den Kassenbon musst du nicht vorlegen.
Ich würde auf jeden Fall versuchen, die Ware zu reklamieren. New Yorker ist in der Regel sehr kulant.