Ob das Fahrzeug an- oder abgemeldet ist, sollte für die Frage, ob grundsätzlich Schadensersatzansprüche bestehen, keine Rolle spielen. Es reicht der Nachweis, dass Sie Eigentümer des Autos sind. Als Eigentümer können Sie Ihr Auto jederzeit an- und auch wieder abmelden und es werden häufig abgemeldete Autos weiterverkauft.

Eine andere Frage ist, wie hoch der eingetretene Schaden ist. Wie hoch der Wertverlust ist, hängt übrigens nicht nur von den gefahrenen Kilometern ab, sondern auch vom Alter des Autos. Ein sechs Jahre altes Auto mit 100.000km ist nicht genau so viel wert wie ein drei Jahre altes Auto mit 100.000km, selbst wenn es sich um dasselbe Modell handelt.

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Davor galt in den meisten Rechtsordnungen das Staatsangehörigkeitsprinzip. Demnach wäre polnisches Erbrecht anzuwenden, wenn im Testament/Erbvertrag nichts bzgl. der Rechtswahl steht.

Am besten einen Anwalt aufsuchen, Rechtsrat auf gutefrage.net ist immer bestenfalls indikativ.

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Innerhalb der EU gilt die sogenannte Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO).

Nach Artikel 21 EuErbVO kommt es in der Regel auf das Erbrecht des Staates an, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (hier also Deutschland). Voraussetzung dafür ist aber, dass der Erblasser nichts anderes in seinem Testament oder in einem Erbvertrag verfügt hat.

Dass der Erblasser Grundbesitz in Polen gehabt hat, ist für die Frage des anwendbaren Erbrechts zunächst irrelevant. Wenn der/die Erbe(n) einen gültigen Erbschein erworben hat/haben (nach dem jeweiligen Recht des Landes, dessen Rechtsordnung auf die Erbschaft Anwendung findet), kann er/sie mit diesem Erbschein dann in Polen die Übertragung des Eigentums am Grundstück beantragen.

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Ich denke, das hat auch mit dem Individualismus in der heutigen Gesellschaft zu tun. Bei vielen steht die Fitness und der schöne Körper im Vordergrund und der Spaß am gemeinsamen Sporttreiben ist weniger wichtig.

Man könnte auch fragen: warum verbringen alle so viel Zeit im Internet und am Smartphone statt im Gesangsverein oder in einer politischen Partei aktiv zu sein?

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Ich würde zur Polizei gehen. Natürlich kann die Polizei etwas gegen das Treiben dieser Banden tun. Lassen sich die Erpresser persönlich identifizieren? Am besten alles, was man über sie weiß der Polizei mitteilen.

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Strafrecht? Anwalt nötig?

Hallo. Folgendes ist passiert. Ein Bekannter wurde beim Ladendiebstahl erwischt (erstmalig). Er hatte Geldsorgen, weiß selbst nicht warum er so leichtsinnig war. Naja Hauptsache ist, bei dem Vorfall ging es darum, dass im Geschäft ihm gesagt worden ist, er soll alles aufschreiben was er gestohlen habe und wenn das draufsattelt was der Filialführer hören will, wird er nicht die Polizei rufen. So schrieb er alles auf und es waren einige Sachen insgesamt auf ca. 1000€. Aber natürlich war die Polizei unterwegs und der Filialführer hat wohl was ganz anderes vermisst. Jedenfalls war hat er freiwillig den Polizisten erlaubt in die Wohnung zu gehen und nach der Sache die er nicht gestohlen hat zu schauen...die gestohlen Sachen hat er aber alle zurückgegeben. Die Polizei konnte nichts finden. Er musste mit Ihnen anschließend ins Revier und hat eine Aussage gemacht. Ihm wurde gesagt ist besser so für ihn. Dann ist er in den Laden und hat sich entschuldigt. Bei der Polizei hieß es, er wird dann nochmals kommen müssen um Lichtbild und Fingerabdrücke abzugeben, er würde belehrt es sei zur Datensicherung und in 5 Jahren wenn nichts mehr vorfällt sind diese gelöscht. Dann war er da und paar Tage später ruft die Polizei an und meint er soll nochmal kommen, die hätten vergessen eine Speichelprobe zu nehmen. Er ist hin und hat dies auch abgegeben und dabei ist ihm aufgefallen, dass auf dem Zettel StGB 243 stand. Daraufhin hat er dann angefangen zu googeln. Es ist so, er war noch nie mit dem gesetzt konfrontiert und hat auch nie gestohlen oder sonstiges...jedenfalls dachte er, wenn er ehrlich ist und aussagt usw...wird das strafmildernd. Jetzt hat er die ganzen Horrorgeschichten gelesen und weiß nicht was tun. Anscheinend ist es besser immer zu schweigen und die Speichelprobe hätte man verweigern sollen.

Hat da jemand Erfahrung?

Mist hier vielleicht ein Anwalt der Tipps geben kann!?

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Die Polizei hat deinen Bekannten ja bereits zweifelsfrei identifiziert. Auf die Speichelprobe und die Fingerabdrücke kommt es daher für die Verfolgung dieses Diebstahls gar nicht mehr an. Die Polizei hat diese nur zur Vervollständigung der Akten genommen. Und Schweigen hätte deinem Bekannten angesichts der erdrückenden Beweislage (Aussage der Menschen im Laden) auch wenig bis gar nichts gebracht. Es war besser zu kooperieren, um das Strafmaß zu verringern.

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Das hängt vom Mietverhältnis ab. In der Regel schließen Autovermieter bei "normalen" Mietautos die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs vertraglich aus.

Anbieter wie Sixt vermieten aber auch Autos an gewerbliche Kunden. Für diese gelten dann andere Bedingungen. Am besten beim Anbieter direkt fragen.

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Die Frage ist sehr speziell, vielleicht besser in einem E46-Forum fragen (zB bei motor-talk.de). Dort sind echte "Freaks" unterwegs, die ihre Erfahrungen austauschen.

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Nach Einführung des Euro konnten sowohl der griechische Staat als auch griechische Unternehmen und Bürger sich plötzlich zu sehr günstigen Konditionen an den internationalen Märkten Geld leihen. Zuvor war das wegen der Schwäche der nationalen Währung (Drachme) nicht möglich.

Dies führte zu einer sehr expansiven Haushalts- und Wirtschaftspolitik, d.h. Löhne und Arbeitskosten sowohl in der freien Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung stiegen schnell rasant an. Der neue "Reichtum" führte zu hohem Wirtschaftswachstum, der private Konsum und der Baubereich wurden angekurbelt. Das Wachstum war aber nur "geliehen", d.h. die wirtschaftliche Entwicklung war nicht gedeckt durch eine entsprechende Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands.

Der Kollaps trat dann langsam, aber sicher mit der globalen Finanzkrise Ende 2008 ein, die auch Griechenland hart traf. Ein weiteres Problem war die niedrige Steuermoral sowie die verbreitete Korruption.

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Ich empfehle dazu diesen Artikel:

https://www.irishpost.com/life-style/infamous-no-irish-no-blacks-no-dogs-signs-may-never-have-existed-148416

Nach dem zweiten Weltkrieg soll es solche Schilder (mit der Aufschrift "No Irish, No Blacks, No Dogs") in Schaufenstern in Großbritannien gegeben haben. Es wird allerdings von vielen Menschen in Zweifel gezogen, ob es solche Schilder überhaupt wirklich gegeben hat.

Menschen irischer Abstammung wurden in England schon seit Jahrhunderten diskriminiert. Die Gründe dafür sind vielfältig, zB die keltische Abstammung, die katholische Religion oder auch die angeblich niedrigere Arbeitsmoral der Iren. Ab Ende der 1960er Jahre kam es infolge des Nordirlandkonflikts und den Aktionen der IRA in England wieder verstärkt zu anti-irischem Rassismus.

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Zählt es schon als Belästigung oder Missbrauch wenn man sich im Schwimmbad im Wasser an Händen und Füßen kurz berührt oder ist das noch erlaubt?

Ich bin Junge 16 und bin öfter im Hallenbad und dort sind auch oft nicht immer sehr hübsche Mädchen. Und im Bad sind ja alle möglichen Leute gemischt zusammen also Männer, Frauen, Jungen, Mädchen, Alte, Junge, Jugendliche, Kinder und im Wasser im dichten Getümmel kann man sich natürlich auch mal berühren absichtlich oder zufällig.

Grapschen ist verboten also jemand an Genital oder Brust fassen geht natürlich nicht

ein Mädchen darf dem Jungen nicht an Genital fassen und ein Junge darf einem Mädchen nicht an Genital, Hintern und Brust fassen das ist absolut tabu klar.

Aber wie ist es zb nur an Händen und Füßen oder wenn man sich nur mal kurz anschaut und anlächelt?

zb wenn man im Wasser dicht zusammen ist und sich mal am Beckenrand an den Händen oder unter Wasser an den Füßen berührt und kurz streift das kommt vor

oder wenn man versehentlich beim schwimmen zusammenstößt also Junge und Mädchen. Weil der Hautkontakt an Hand, Fuß oder Haaren am Kopf fühlt sich auch schon toll an. Oder in der Rutsche trifft man auch mal zusammen und man hat ja im Bad Badekleidung an die einen schützt. Arme, Beine und Kopf sind frei.

Weil mir ist schon öfter passiert dass mich ein Mädchen kurz an Hand oder Fuß gestreift hat oder zu mir kam oder mich beim schwimmen rammte oder auch ansah und anlächelte und das fand ich natürlich traumhaft schön und wundervoll :)

Oder wenn man sich mit der Hand kurz am Kopf berührt auf den Haaren zb

Also ist das schon schlimm oder ist das völlig ok und nicht schlimm weil es ist gut für die Phantasie und ich denke dann immer bei der SB im Bett noch dran :)

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Ich würde sagen, dass eine Belästigung dann vorliegt, wenn der/die Betreffende die andere Person immer wieder "zufällig" an der Hand oder am Fuß berührt und die berührte Person sich (trotz eindeutigen Zeichen an den anderen, damit aufzuhören) nicht mehr frei und unbeschwert im Schwimmbad bewegen kann.

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Mit dem Begriff "Polizei" werden sowohl die Polizeibehörden (als Organ der Exekutive) als auch die Polizeibeamten bezeichnet.

Die Polizeibehörden zahlen als solche keine Steuern. Sie werden finanziert durch die Länder bzw. im Fall der Bundespolizei durch den Bund.

Die für die Polizeibehörden tätigen Polizeibeamten zahlen dagegen auf ihr Gehalt genauso Steuern wie "normale" Angestellte oder Beamte.

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Kommt auf die Bedingungen des Gewinnspiels an. Unter Umständen hat der Veranstalter des Gewinnspiels die Teilnahme auf Anrufer mit Wohnsitz in Deutschland/Österreich/Schweiz beschränkt, zB aus rechtlichen Gründen. Am besten eine E-Mail an RTL schreiben und nach den Teilnahmebedingungen fragen.

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Lies den Wikipedia-Artikel zum Thema "Geothermale Energie in Island", da sind einige Vulkansysteme genannt, deren Erdwärme zur Energieerzeugung genutzt wird.

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Darf ich hier überhaupt wohnen?

Also, hab folgendes Problem. Wohne hier in meiner Wohnung schon seit einem Jahr. Habe nie einen schriftlichen Vertrag gehabt, obwohl ich mehrmals den Vermieter drum gebeten hab. Er war bei der Wohnungübergabe nicht anwesend. Nach nem halben Jahr hat er mich dann doch “besucht”, hat über den Zustand des Parkettes gemeckert, obwohl er ja die Wohnung vor meinem Einzug nicht sehen hat, meinte dann, meine Zwergkaninchen hätten das angestellt, aber naja, geht jetzt nicht dadrum. Bin die Tage auf den Gedanken gekommen, was ist, wenn er die Wohnung garnicht “offiziell” vermietet? Deshalb auch kein schriftlicher Vertrag. Er hat sich nie um etwas gekümmert, was die Wohnung angeht, wollte immer nur sein Geld haben und gut war es. Jetzt bin ich auf Alg “umgestiegen”, bekomme die Wohnung aber nicht bezahlt, da ich keinen Mietvertrag vorlegen kann. Für diesen Monat hat der Vermieter auch kein Geld bekommen. Aber irgendwie hat er auch nicht reagiert. Hab per E-Mail nochmals den Vertrag verlangt - keine Antwort. Kann es denn überhaupt sein, dass er die Wohnung nicht vermieten darf? Bzw. es ist nirgends gemeldet und deshalb weigert er sich mir den Vertrag auszustellen? Aber was auch wichtiger ist für mich, kann ich aus der Wohnung fliegen, falls es sich doch rausstellst, dass ich hier “illegal” wohne? Bekomme nämlich in ein paar Wochen mein Baby und das wäre ziemlich ungünstig. Bin jetzt echt verzweifelt. Was könnt ihr mir raten? Alle Anwälte für Mietrecht sagen das gleiche, dass er tatsächlich nicht dazu verpflichtet ist etwas zu unterschreiben. Aber dass er sich garnicht meldet, obwohl er keine Miete bekommen hat? Vor was kann er denn Angst haben, dass er mir nicht einmal schreibt?

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Mietverträge bedürfen nicht der Schriftform. Wenn du seit einem Jahr in der Wohnung wohnst, besteht auch ein Mietvertrag. Daraus, dass er dir die Wohnung zur Verfügung gestellt hat und du dauerhaft Miete zahlst, kann man schließen, dass ihr euch über einen Mietvertrag einig seid. Wenn ihr nichts weiter geregelt habt, gelten für euren Mietvertrag die gesetzlichen Regeln.

Kann es sein, dass er die Wohnung nicht vermieten darf? Das kann natürlich sein, zB wenn er gar nicht der Eigentümer der Wohnung ist. Aber auch wenn das der Fall wäre, bedeutet es aber nicht, dass du dort illegal wohnst.

Du hast als Mieter grundsätzlich kein Recht auf einen schriftlichen Mietvertrag. Du hast jedoch ein Recht darauf, dass der Vermieter dir schriftlich bestätigt, dass ein Mietverhältnis besteht.

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Die rechtliche Grundlage dafür, dass Gesetze für jedermann, also auch für dich, gelten, findest du in Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach alle vor dem Gesetz gleich sind. Du kannst Gesetzen nicht zustimmen oder sie ablehnen, weil dies dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen würde.

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Als Beschuldigter hat man grundsätzlich ein berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht. Das ergibt sich aus §147 StPO (Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers).

Dieses Akteneinsichtsrecht gilt auch nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Der Strafverteidiger braucht dabei ein besonderes Interesse nicht darzulegen, dieses ergibt sich schon daraus, dass die Staatsanwaltschaft auch nach einer Einstellung das Recht hat, jederzeit die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wieder aufzunehmen. Die Rechte des Strafverteidigers stehen auch dem Beschuldigten selbst zu (siehe 147 Abs. 5 StPO).

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