Bei der Kleidung handelt es sich um eine Amtstracht, welche als Berufskleidung den Würdenträger eines öffentlichen Amtes bzw. eines Berufes identifiziert. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei tatsächlich, nicht wie bei einer Uniform, auf einer repräsentativen Optik und weniger auf praktischem Nutzen.
Die Amtsrobe der Richter und Juristen war im Mittelalter regional noch sehr unterschiedlich. Die aktuelle Robe deutscher Juristen basiert auf einer Amtstracht, welche als einheitliche Juristentracht von Friedrich Wilhelm I. (Preußen) eingeführt worden ist. Diese wurde in anderen deutschen Städten in gleicher bzw. abgewandelter Form übernommen und hat sich 1870 als einheitliche Robe in ganz Deutschland durchgesetzt.
Die Robe erfüllt nicht nur ihren Zweck als Identifikationsmittel, sondern verbirgt auch die privaten Merkmale der Juristen - ob jemand einen teuren oder einfachen Anzug trägt ist egal. Jeder ist im Rahmen der Verhandlung gleichgestellt und gleich zu behandeln. Es zählt einzig und allein das gesprochene Wort.