So. Und nun ist der Account im Negativen. Super!

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Ware angeblich der Polizei übergeben, geht das?

Ihr Lieben!

Im Auftrag verfasse ich nun etwas über ein sehr skurriles, kompliziertes Anliegen. Zur Vorgeschichte: A. kaufte etwas bei meiner Freundin. Diese versendete die Ware unversichert, wollte sie jedoch versichert versenden - hat es verpeilt. Jedenfalls kam die Tasche wider Erwartens nicht an und es ging ein wenig Hin und Her. Die Käuferin belästigte meine Freundin aufs Übelste - sie schrieb diverse Fremde und Freunde an, stellte sie als gewerblichen Betrüger dar und stellte sie öffentlich bloß. Daraufhin überwies' meine Freundin ihr das Geld zurück, denn was sollte sie sonst machen? Die Käuferin schrieb sie würde es nicht akzeptieren und die Ware wollen - letztendlich erstattete sie wohl Anzeige und klagt nun angeblich mit ihrem Anwaltsvater die Ware ein. So weit so gut. Zum Fall an sich: Sie entdeckte zwei weitere Waren, die meine Freundin ihr ins Paket legen sollte. Sie war nett und sagte aufgrund von Zweifeln seitens A., sie könne die 2 Waren bei Ankunft bezahlen. Glücklicherweise wurden die 2 weiteren Waren (wieder "unfreiwillig") einzeln und versichert versendet, diese traf nach der Rückerstattung ein. A. war empört und schrieb, was meiner Freundin denn einfallen würde, ihr nur die beiden Sachen zu senden. Meine Freundin versuchte es zu klären, jedoch wurde die Käuferin nur ausfallend. Letztendlich schrieb die, sie hätte die 2 Sachen bei der Polizei abgegeben und diese würde sich sicherlich mitsamt der Anzeige bei ihr melden - angeblich wurden die Sachen "sicher gestellt". Meine Freundin schrieb vorher, sie solle die Ware zurück senden und kriegt selbstverständlich alle Umstände erstattet. Als sie dann wissen wollte, wo genau die Sachen abgegeben wurden und bei wem sie sich diesbezüglich melden kann, kamen nur aussagen wie "Die Polizei wird sich schon bei dir melden". Leider kann ich nicht wirklich eingrenzen, wo sie abgegeben wurden und die Polizeiwache gab auch keinerlei Auskunft. Durch das Einbehalten entstand meiner Freundin ein "Verlust" von knappen 100€, da es viele Kaufinteressenten gab - jedoch konnte sie dank der Umstände ja nicht versenden. Drohungen mit Anwalt, Polizei etc. werden nur mit siegessicheren, dreisten Aussagen abgespeist.

Zur Frage: 

1. Wie schätzt ihr die Situation ein? 

2. Wo kann man sich da wohl melden, um zu sehen ob die Ware tatsächlich abgegeben wurde? (Die Ausdrucksweise "sicher gestellt" könnte ja auch einfach "abgegeben" o.ä. bedeuten)

3. Kann meine Freundin die 100€ Verlust einklagen o.ä.? Sie hätte das Geld dringend benötigt.

Wichtig: Es geht nur um die 2 Waren, die Sache mit dem unversicherten Päckchen ist für meine Freundin wegen der Rückzahlung gegessen!

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Heute kam tatsächlich eine Anzeige, bzw. eine Vorladung in meinen Briefkasten geflattert und ich bin nun wirklich gespannt, was dabei herauskommt und ob diese Ware tatsächlich abgegeben wurde. Mutig, wenn die Klägerin sich als einzige strafbar gemacht hat!

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