Ja, es ist rechtlich korrekt, aber in deiner Sichtweise machst du einen entscheidenden Fehler. Zum einen Stimmt deine Rechnung schon mal nicht. Leider machen die meisten Agenturen die Vermittlungsprovision + 19% MwSt. Also wenn 2 Stunden 600 Euro kosten und die Dame eine Provision von 30% hat (was viel zu hoch ist, aber leider auch der Standard ist) muss die Dame nicht 180 Euro der Agentur zahlen sondern 214,20 Euro. Es gibt leider auch Agenturen die 35 oder sogar 40 % verlangen, wo ich def. Damen davor abraten würde so einen Vertrag zu unterschreiben, denn dass sind Fesselverträge und am Ende soll ja die Dame schon was verdienen und nicht nur für die Agentur arbeiten.
Jetzt zu deiner eigentlichen Frage. Ja eine Vertragsstrafe ist im Werbe- & Vermittlungsvertrag korrekt. Die Vertragsstrafe beläuft sich meinst auf 5.000 Euro pro Verstoß.
Aber jetzt kommt das große ABER: Die Klausel im Vertrag ist nicht dazu erstellt worden, dass man als Agentur nicht möchte das die Dame sich außerhalb trifft und die Agentur somit keine Vermittlungsprovision bekommt. Die Klausel gilt zum Schutz der Dame.
Es gibt leider nicht nur seriöse Kunden im Escort! Es gibt auch die, die Ultra nett sind um an die Daten der Dame zu kommen und dann beginnt leider der Horror für die Dame mit Nötigungen und Erpressungen. Hier kann dann die Agentur rechtlich nicht vorgehen da die Buchungen nicht mehr über die Agentur gelaufen sind. Im weiteren Verlauf hat die Agentur auch einen Sicherheitsauftrag gegenüber er Dame zu erfüllen, um die Daten der jeweiligen Dame zu schützen. Die Dame wird ja ohne Grund nicht mit Ihren echten Personalien oder Ihrem echten Namen auf der jeweiligen Agentur Seite veröffentlicht.
Natürlich muss man auch erwähnen, dass die Agentur pro Dame am Anfang eine Menge Geld investiert für Werbung, Sedcard, Fotoshooting usw. usw.
Man muss aber dann auch fair erwähnen, dass wenn eine Dame Ihre Kontaktdaten raus geben möchte, dann sollte Sie sich von Anfang an selbstständig machen und als Independent Escort arbeiten.
Es gibt nicht nur unseriöse Kunden sondern auch unseriöse Agenturen leider! So ein Vertrag kann sehr viele Klausel beinhalten. Es gibt auch Agenturen die z.B. 30% Vermittlungsprovision verlangen, wenn die jeweilige Dame sich noch in einer anderen Agentur listen lässt, verlangt die Agenturen dafür dann 40% da die Dame nicht mehr exklusiv für die jeweilige Agentur zur Verfügung steht. Das finde ich absolut ungerecht gegenüber der Dame, denn die jeweilige Dame sollte sich listen lassen, wo Sie möchte.
Die meisten Agenturen vergessen leider, dass die Dame nicht für die Agentur arbeitet, sondern die Agentur für die jeweilige Dame die Vermittlungstätigkeit und den Werbeauftrag erfüllt und somit die Agentur für die Dame arbeitet. Denn die Dame sucht sich die Agentur aus, von der Sie vermittelt werden möchte! Ein Arbeitsverhältnis kommt nicht zu Stande da dies illegal ist und wäre, denn jede einzelne Dame braucht ein eigenes Gewerbe für die Arbeit als Escort.