Hier ein Bild vom Kabel
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Ja das ist mir alles verständlich. Aber eine Komparsentätigkeit gilt nicht als Minijob. Und im Grunde ist es meine "Freizeit" daher die Frage nach Attest von Arzt das ich einmal dahin gehen darf.
Als schwere, körperliche Arbeit gilt dies nicht und laut Gesetz darf man im Krank das tun was einem zur Genesung beiträgt. Ich darf ja im Grunde auch auf Konzerte, Kino etc. Dürfte sogar bei einem Umzug helfen, solang das nicht meine Krankheit beeinflusst. Und ich denke bei einer Komparsentätigkeit mit viele Pausen beeinflusst das meine Krankheit auch nicht.