nein, gibt es nicht

wenn du flüssige sachen reinmachst, wird er nicht so trocken

aber wenn du etwas stundenlang 200 grad aussetzt, vertrocknen die meisten flüssigen dinge nunmal

torten sind eher "feucht"

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es gibt keine hauptmieter

alle mieter, die den mietvertrag unterschreiben, sind gleichberechtigte mieter

hauptmieter gibt es nur, wenn dieser hauptmieter alleine einen untermietvertrag mit einem untermieter macht

dein freund haftet für die schulden

er muss deinen freund nicht aus dem vertrag lassen

wenn, wird der ganze vertrag aufgelöst, er muss keinen vertrag mit den anderen ohne deinen freund machen

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Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

Hallo,

Ich stehe gerade davor, einen Mietvertrag zu unterschreiben und bin mir über folgende darin enthaltene Klausel zum Thema "Schönheitsreparaturen" noch nicht ganz im Klaren:

Der Mieter verpflichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen.

Übliche Fristen sind im Allgemeinen: nach 3 Jahren Küche sowie Bad / WC nach 5 Jahren Wohn- und Schlafräume sowie Flure nach 7 Jahren übrige Räume Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind, so sind diese in neutralen, deckenden und hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden. Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen noch nicht vollständig abgelaufen sind, so hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten, seiner zukünftig fälligen Renovierungsleistungen entsprechend dem tatsächlichen Abnutzungsgrad (Abgeltungsquote) zu tragen. Die Abgeltungsquote ist aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachbetriebes zu berechnen. Dabei ist in der Regel von folgenden Kostenquoten auszugehen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die Nassräume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33%; liegen sie länger als 2 Jahre zurück, so zahlt er 66%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die sonstigen Räume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20 % der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%; länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%. Der Mieter kann die Schönheitsreparaturen auch fachgerecht in Eigenregie durchführen.>

Vor dem Hintergrund der gültigen Rechtssprechung, kann ich dazu verpflichtet werden, nach Beendigung des Mietvertrages anteilig zu zahlen, auch wenn keine erkennbare Verschlechterungen durch meine Wohnzeit entstanden sind?

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nein, das wird nichtig sein, aber das ist doch selbst so kein problem

nimmst du dir 2 eimer farbe und streichst vor auszug alles

wos das problem?

streichen ist so easy, tapezieren ist ösig, aber ich streiche dir alleine eine wohnung bis 100qm an einem tag

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das 1,5 fache dazu

10mg auf 1ml

du packst 1,5 ml dazu

hast du 10mg auf 2,5 ml=4mg pro ml

man kann da auch eine gleichung aufstellen, aber ich bin morgens immer zu dicht dazu

du musst noch wissen, wieviel ml gesamt in deinem gefäß sind

sind da 100 ml drin, halt 150 dazu

bei 200, 300 dazu etc

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ja, beides, wenn du den garten mit außenanlagen mitgemietet hast, bestimmst du alleine darüber

dürfte sie nicht und du darfst das schloß wechseln

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normal sollte das nur sehr wenig abzug geben

aber man weiß halt nie

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macht kein vermieter mit und muss er auch nicht

er vermietet dir wohnraum, er verpachtet dir kein hotel

wenn du das als wohnung anmietest, fristlose kündigung+schadensersatz

du musst es schon als gewerbe anmieten, mit allen diesbezüglichen nachteilen für den mieter

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mündliche kündigungen sind eigentlich nichtig

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der vermieter muss dir die abrechnung spätestens 1 jahr nach ende der periode zukommen lassen, sonst verwirkt er einen nachzahlunganspruch

wogegen der mieter auf seine überzahlung 3 jahre anspruch aus regelmäßiger verjährung hat

wo genau ist dein zeitliches problem jetzt?

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ja sicher geht das

dann macht ihr nen standardvertrag

wenn du da bestimmte fahrer einsetzt, wird es nur nochmal billiger

aber ob du jetzt 39 oder 82 € bezahlst, ist ja wurst

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Reitbeteiligung - Sturz vom Pferd - Besitzer stellt sich quer

Hallo allseits,

Ende März hatte ich einen kleinen Unfall mit dem Pferd, auf dem ich eine kurzweilige Reitbeteiligung hatte. Der Unfallhergang ist denkbar einfach: Wir (mein Freund und ich) waren im Gelände beim Ausreiten, das Pferd hat sich vermutlich vor irgendetwas erschrocken (könnte es mir jedenfalls nicht anders erklären) und ist durchgegangen. Nach ein paar hundert Metern bin ich runter gefallen, als das Pferd gestolpert ist. Während ich das Tier dann abfangen wollte, damit es nicht noch wegrennt, hat es mich mit dem Vorderhuf getreten und ich habe mir dabei einen Kapselausriss zugezogen (was mittlerweile bis auf leichte Schmerzen bei Belastung schon wieder gut verheilt ist). Dem Tier mache ich hier keinerlei Vorwürfe, denn solche Unfälle können einfach passieren.

Nun soll die eigentliche Besitzerin (selbst KEIN Reiter!) Angaben an ihre Haftpflicht-Versicherung machen. So weit, so gut. Die Dame besteht nun allerdings darauf, dass ihr Pferd ja so furchtbar brav wäre, es niemals jemanden abwerfen würde, und wirft mir vor, ich sei nicht Sattelfest und könne gar nicht reiten, weil das sonst ja gar nicht passieren könnte. Zudem hätte ich ja beim Arzt gar nicht sagen brauchen, dass es beim Reiten passiert ist, sondern hätte sagen sollen, dass ich mich beim Fahrradfahren verletzt hätte oder Ähnliches.

Das mit der Reitbeteiligung hat sich nun zwar ohnehin erledigt, da sie sich nach meinem Unfall lieber jemanden gesucht hat, der "Zuverlässiger" ist (eine 13jährige, wie ich erfahren habe). Blöd ist nur, dass diese Frau meine (indirekte) Nachbarin ist. Einen Unfallbericht bin ich ihr noch schuldig, und habe eigentlich nicht vor, auf irgendwelche ihrer Vorwürfe einzugehen. Ich sehe aber schon voraus, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist.

Wie geht man nun am Besten mit so einer Person und diesen unhaltbaren Vorwürfen (Sattelfestigkeit und "Reitenkönnen" sollte nach knapp 3 Jahren Unterricht und mehreren Jahren sicheren/unfallfreien Reitens ja gegeben sein) um?

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Wie geht man nun am Besten mit so einer Person und diesen unhaltbaren Vorwürfen (Sattelfestigkeit und "Reitenkönnen" sollte nach knapp 3 Jahren Unterricht und mehreren Jahren sicheren/unfallfreien Reitens ja gegeben sein) um?

gar nicht

was interessiert es dich, was die quatscht?

lass sie doch reden, gib ihr widerworte und fertig

und für den unfall, nimm einen anwalt, wenn sie mauert

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ja, du hast 0 recht, den vertrag zu kündigen

pacta servanda sunt

du hast unterschreiben, also bist du auch gebunden, ist ganz einfach

wenn sie dich jetzt so rauslassen, können sie das an auflagen binden

also zb, wir canceln den vertrag, wenn du uns 3000€ gibst

ist 100% rechtens und legitim

man muss sich vorher überlegen, was man unterschreibt

meist lassen sie einen so raus, aber sie können da schadensersatz verlangen, ist absolut rechtens

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kindesentführung / was nun?

Hallo, Nach der Trennung seitens meiner Frau, haben wir uns entschieden, dass die Kinder bei mir verbleibenden und sie die Kinder am Wochenende sehen kann, dies wurde notariell beglaubigt. Am 4.5.14 sollte meine Frau die Kinder um 19 Uhr wieder zurück bringen, was aber nicht geschehen ist. Ich habe versucht sie anzurufen, Handy aus! Ich habe Polizei alarmiert, wir waren dann am späten Abend bei meinen Schwiegereltern, dort wohnt meine Frau zur zeit, haben aber die Kinder dort nicht eingetroffen, Schwiegereltern meinten das die nicht wissen wo meine Kinder sind, das soll ich ja besser wissen, meinten die zu Polizei. Seit dem bin ich auf der suche nach Kindern. Montag habe ich eine Anzeige bei der Polizei wegen kindesentzug erstellen lassen, beim Amtsgericht einen Erlass auf Herausgabe der Kinder und Übertragung des Aufenthalts und bestimmungsrecht beantragt, beim Jugendamt hab ich auch alles gemeldet. Nun kommt das beste: habe Nachricht von Polizei bekommen, sie können nichts tun solange eine richterliche Entscheidung nicht vorliegt, das gleiche habe ich auch von jugendamt mitgeteilt bekommen. Das die Kinder schon seit einer Woche nicht in der schule und Kindergarten waren ist den allen egal, die meinten nur dass den Kindern gut gehen sollte die sind ja schließlich bei der Mutter! Ich bin sofort zum Anwalt gefahren und der meinte zu mir dass ich abwarten soll dass eine richterliche Entscheidung bis zu zwei Wochen dauern kann, ZWEI WOCHEN - und was ist mit den Kindern, wer sagt mir wo die sind, wie es den Kindern geht, wie sie sich fühlen??????? Ich liebe meine Kinder ganz doll und vermisse die auch, was soll ich machen, wie soll ich mich verhalten,es ist unmenschlich was sie unseren Kindern antut!! Es sieht wirklich so aus, dass in Deutschland die Männer nur für bezahlen da sind, egal was eine Frau macht wird sie nicht bestraft sonder bekommt noch Unterstützung, das ist doch nicht richtig!! Zuerst schmeißt sie alles hin, kinder; haus; mich und will ihr neues Leben leben, danach will sie doch die Kinder haben, dann wieder nicht und jetzt entführt Sie die Kinder sogar!! Was soll ich tun, einfach sitzen und abwarten, ist eine schlechte Idee glaube ich, ich kann ohne meine Engeln nicht!!! Bin verzweifelt!!!!

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Es sieht wirklich so aus, dass in Deutschland die Männer nur für bezahlen da sind, egal was eine Frau macht wird sie nicht bestraft sonder bekommt noch Unterstützung

es sieht nicht nur so aus, es ist genau so

mach du das mal als mann, dann ist 2 stunden später das gsg 9 da und stürmt deine wohnung

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vergiss sie, orientiere dich neu

es gibt keine beziehungspausen

die frau hat sich einfach schon getrennt und ist nur feige und hofft, dass es im sande verläuft

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