Notar und grunderwerbssteuer fallen immer an

verkauft es, sonst fällt vielleicht noch Schenkungssteuer an

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Vermieter möchte den Nachfolge Mieter in WG nicht akzeptieren

Hallo, ich wohne aktuell in einer WG mit 3 Personen (mit mir). Als ich eingezogen bin, bin ich in den Mietvertrag aufgenommen worden nachdem ich mich bei unserer damaligen Vermieterin vorgestellt habe. Zu diesem Zeitpunkt waren alle 3 Mieter zu gleichen Teilen Hauptmieter laut Vertrag. Die Kosten der einzelnen Zimmer haben wir Intern geregelt und von einem gemeinsamen WG Konto die Miete bezahlt.

Seit ca. einem Jahr hat die Gschäfte der Schwiegersohn der Vermieterin übernommen. Seit dem gab es schon Zahlungsaufforderungen verschiedenster art.. Betriebskosten nachzahlungen für 2009 und 2010 sowie der Versuch die miete mehrmals zu erhöhen. Das konnte alles abgewehrt werden, auf ein entgegenkommen von unserer Seite, die miete um ein gewisses maß zu erhöhen obwohl dazu rechtlich kein anlass bestand ist der Vermieter nicht eingegangen und hat anstatt dessen ganz auf seine forderung verzichtet.

nun zu meinem aktuellen problem: ich möchte zu ende juli ausziehen da ich kurzfristig eine wohnung angeboten bekommen habe. in der wg war es immer so geregelt, dass der ausziehende mieter für einen Nachfolger sorgt und diesen dem Vermieter vorstellt. dies ist auch ende letzten jahres so geschehen bei einem anderen mieter. nun hat der vermieter aber auf meine schriftliche miethündigung folgendes geäußert, er sei 1. nicht mit meinem vorzeitigen auszug einverstanden, 2. hätte er niemals dem (im dezember letzten jahres neu dazugezogenen) mitbewohner zugestimmt und täte dies auch in zukunft nicht. 3. sei er der auffassung können wenn dann alle mieter nur in einem rutsch ausziehen, also wir 2 die laut ihm überhaupt mietberechtigt sind. einen mieterwechsel schließt er ganz aus.

auf unser angebot einen komplett neuen mietvertrag aufzusetzten der ab 1.8. den einen alten sowie die zwei neuen mieter umfasst ist er nicht eingegangen.

meine frage ist nun welche rechte und welche pflichten habe ich meinem Vermieter gegenüber? kann ich ausziehen wenn ich für einen adäquaten mietersatz sorge? muss der vermieter einem mieterwechsel innerhalb einer mietergemeinschaft zustimmen?

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nein, ihr habt keine rechte

ihr müsst gemeinsam kündigen, mit wem von euch er dann einen vertrag weiterführt, bleibt ihm überlassen, wohl mit keinem

ihr müsst alle 3 kündigen oder alle 3 da wohnen bleiben, Nachmieter müssen nicht akzeptiert werden

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in den tagen ist ungefährlich, aber bissel gewöhnungsbedürftig

  1. tag der regel ist der erste tag

die meisten Frauen sind von tag 11-20 fruchtbar, meist so um 13-15

also wenn die regel 5 tage geht, hast du noch so 5 tage

aber das ist superriskant, weil grade bei jungen Frauen der Eisprung nicht regelmäßig ist

wenn du es sicher haben willst, musst du zum Arzt und da was machen lassen, das dauert aber ca 3 Monate und erfordert konzentrierte mitarbeit von dir

kauft ein gummi

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zeig ihnen, was du spielst und im vergleich das ab 18 aus yt

musst du bissel tricksen, sonst geht es nachher nach hinten los und du darfst nur noch sims und tetris spielen

eigentlich ist das nicht schlimm, spiele machen gar nix, ich bin selber vater

wir haben früher mit 12 alles gespielt, einfach raubkopiert, hieß es früher

Eltern wussten gar nix

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ja

sagen wir 3% zins, 1% Tilgung 200.000 sind 8.000 im jahr = 683 oder so im Monat

dafür leihst du dir 200.000 und zahlst die erwerbsnebenkosten aus dem ek

und hör nicht auf die anderen, das sind vielleicht nicht optimal aber durchschnittliche Voraussetzungen

miete zahlen kann gar nix, das Geld ist einfach weg

leih dir 250.000 und kauf ein haus mit einer Einliegerwohnung, für die du so 300 miete bekommst

300 miete sind 100.000 finanzieren

4% von 100k sind nur 4000= 330 im monat

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dass du keine Provision zahlen musst

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ja, ist zu spät und das ist totaler Blödsinn, es lohnt sich nie eine klasse freiwillig zu wiederholen oder die Schulform zu wechseln

frag deinen vater, wer die hosen anhat

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nein

kein gutgläubiger erwerb, bei abhanden gekommenen oder gestohlenen Sachen

du kannst daran kein Eigentum erwerben, das Eigentum bleibt beim bestohlenen

http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

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wieso schützen, ist doch die Entscheidung deines bruders

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einfach essen, kauf dir was irgendwo

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nein, ist nicht vorstellbar, weil das teuer ist

das hat man in Einfamilienhäusern

in den Krankenhäusern, in denen ich war, haben sie Heizkörper, ich denke gas

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warum heißt es wohl

"brotlose Kunst"?

warte einfach mal ab, du bist noch jung

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nein, so einfach ist das nicht

der vermieter muss ihn abmahnen, wegen wiederholtem verstoß gegen die Hausordnung

das muss er 3 mal machen, dann kann er ihn kündigen

so aber nicht, er wird ihn noch gar nicht abgemahnt haben

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