Nach den ganzen Antworten hier kann man aus meiner Sicht also festhalten, das mit dem Wort "Brunch" sehr viel Schindluder getrieben wird. Niemand weiß was genaues und jeder legt es sich so aus wie er mag... und alle Gastronomen machen mit

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Auch hier gilt... weniger als 3h tgl. und nicht mehr als 6300€/Jahr

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weder noch... meist wird der 1. Tag der krankschreibung als Rentenbeginn genommen. In deinem Fall sicher nicht ein Datum nach dem 1.1.19

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Was bitte ist denn ein Lohnbauer ? Ist das ein ganz normales versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ?

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Costa ist die einzigste Reederei bei der die Begleitperson kostenfrei als 2. Person in der Kabine mitreist.

Flüge, Ausflüge etc. gehen dann aber trotzdem zu Lasten der Begleitperson. Frei ist lediglich die reine Kreuzfahrtpassage.

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Wenn du nicht vor hast mehr als 6h zu arbeiten macht es schon Sinn...

Die DRV hat mit der Wiedereingliederung nichts zutun.

Zuerst mal sollte man die Sache mit dem Arzt klären.. danach die KK fragen und wenn beide zustimmen den AG. Insgesamt müssen nämlich 4 Parteien der Wiedereingliederung zustimmen --> DU, Arzt, KK und der AG.

Erst wenn alle 4 zugestimmt haben kannst du mit der Eingliederung beginnen.

In deinem Fall würde ich 2 Wochen 2h machen und dann 2 Wochen 4h um zu sehen wie es geht.

Während der Eingliederung bleibst du weiterhin krankgeschrieben und bekommst KG. Du kannst, wenn es nicht geht, jederzeit die Arbeit verlassen

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2 Antworten.. 2x Müll...

zum einem gilt der SBA nicht nur im Umkreis von 50km und zum anderen darf man eben nicht alles fahren ohne Zuschlag.

Ich finde es immer schade wenn sich Leute zu Wort melden die keine Ahnung haben... aber trotzdem ihren Senf dazugeben.

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Mit einer einseitigen Unterschenkelamputation wirst du heutzutage keine Chance auf "aG" haben.

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Ich habe seit 8 Jahren MS und bekomme seit 7,5 Jahren BU-Rente weil ich Probleme mit dem laufen habe. Meine BU hat ohne Theater 6 Wochen nach der Beantragung gezahlt. Ich bekomme jetzt bis ich 65 bin jeden Monat 1150€ mit jährlicher 2% Dynamik für einen damaligen Beitragssatz von 65€. Die BU bezieht sich einzig und allein auf die Laufprobleme da ich eine Tätigkeit hatte bei der ich 8-10h stehen musste. Hätte ich die von dir empfohlene Versicherung gehabt wäre ich heute wahrscheinlich Hartzer da ich die Bedingungen nicht erfüllen kann. Eine BU deckt WEIT MEHR ab als eine Grundfähigkeitsabsicherung und eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Heute mache ich was anderes und verdiene 80% dessen was ich vorher hatte dazu eine Teil EMR und die BU.

Ich kann jedem nur ratn eine BU abzuschliessen in jungen Jahren... alles andere sind nur halbe Sachen.

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Du darfst pro Jahr max. 6300€ bei max. < 15h/Woche

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Ist zwar sehr ungewöhnlich, das einen die Versicherung auffordert Leistungen in Anspruch zu nehmen.. aber nun gut.

Ein SBA und eine EMR haben nichts mit einer BUZ zutun... das sind 2 paar komplett versch. Sachen somit wird dir hier niemand sagen können ob dir die BUZ zusteht oder nicht.

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während der Wiedereingliederung bist du offiziell noch krankgeschrieben.. du kannst also jederzeit gehen wenn es dir nicht gut geht. Wenn die Firma so "blöd" ist und dir nur eine Aushilfe zur Seite stellt ist sie selbst schuld. Die Firma nutzt also deine Wiedereingliedrung aus obwohl sie dir keinen Cent dafür zahlt.

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