Ich befinde mich im Moment in einer ähnlichen Lage. Meine umfangreichen Recherchen im Internet ergaben immer das gleiche: "Da die Berechnung von Schmerzensgeld sehr komplex und weitgehend undurchschaubar ist, werden Sie im Schadensfall anwaltliche Beratung benötigen. Nur so sichern Sie sich Ihr Recht und riskieren nicht, einen unrealistisch hohen Betrag oder einen zu niedrigen Betrag einzufordern." (Quelle: helpster.de/schmerzensgeld-nach-unfall-beantragen-so-geht-s_91648#zur-anleitung)
Ich persönlich tendiere eher gegen das Einschalten eines Anwalts. Nicht wegen den Kosten - die bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers - sondern weil sich das Verfahren dadurch in die Länge zieht. Meine Empfehlung (der ich auch selbst folgen werde) ist daher, erst einmal selbst ein Schreiben an die Versicherung zu richten. Rein müssen auf jeden Fall alle ärztlichen Bescheinigungen wie Arztbericht, Krankmeldung, etc.. Laut verschiedener Listen aus dem Internet liegt das Schmerzensgeld bei einem leichten Schleudertrauma bei ca. 250€. Natürlich sollte man seine Forderung höher ansetzen (400€?). Wenn die gegnerische Versicherung dann in unangemessener Weise reagiert, kann man immer noch zum Anwalt gehen. Ein Formschreiben habe ich leider nicht gefunden. Werde daher einfach die Beschwerden mit Verweis auf die Bescheinigungen beschreiben und die gewünschte Schmerzensgeldhöhe reinschreiben. Zusätzlich könnte man noch auf bestehende Urteile verweisen (zu finden hier: schmerzensgeld.info/search.aspx).