Hi, das Gartenhaus gehört zum eigenen grundstück, und wie gesagt seit genau 38 Jahren, belegbar durch Nachbarn, Bilder usw. Habe gehört es gibt ein Gewohnheitsrecht oder vielleicht noch besser § 912 BGB Duldungspflicht. Kann aber den Gesetzestext nicht eindeutig verstehen da immer vom "Überbauen" gesprochen wird. Auch soll es in NRW (Grundstück ist in Duisburg) einen "Antrag auf Belassung" geben, was immer das auch heißen soll. Vielen Dank

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