Ich bin langsam der Meinung, dass man vor einem Bewerbungsgespräch ein Psychologie Studium abschließen sollte, damit man gleich beim Gespräch in Erfahrung bringt, was der damit eigentlich sagen will! :-((
das heißt, das sich geringe Antikörper gebildet haben. Heißt das der Körper eventuell die Krankheit in "Schach" hat. Heißt aber auch das sich HEP B in den nächsten Wochen noch weiter ausbreiten kann...
richtig!!!
Welche Zeitung ist in dieser Zeit schon überparteilich und unabhängig!?
Why not!?
Danke Petra.
Naja, den Kurs den ich besuchen möchte ist nicht das einzige was ich habe. Hab nen HAS und bald nen HAK Abschluss.
Aber vielen Dank für deine Antwort....
danke. diesen habe ich gesucht. Super Antwort. Vielen Dank nochmals...
Der Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland nach §§ 218 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) mit Freiheitsstrafe bedroht. Die Strafandrohung für Arzt und Schwangere hat jedoch zahlreiche Ausnahmen und Grenzen
Indikationen und Fristenlösung mit Beratungspflicht [Bearbeiten] Weitere tatbestandslose oder gerechtfertigte und damit straffreie Ausnahmen stehen in § 218a StGB:
§ 218a Abs. 1: Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) zulässig. Für die Schwangere gilt diese Ausnahme im gegensatz zum Arzt nach § 218a Abs. 4 bis zur 22. Woche (24 Wochen p.m.). § 218a Abs. 3: Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung oder einer vergleichbaren Sexualstraftat ist (kriminogene oder kriminologische Indikation). Auch hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen zulässig. § 218a Abs. 2: Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann (medizinische Indikation). Dann besteht Straffreiheit während der gesamten Zeit der Schwangerschaft. In jedem Fall darf der Abbruch nur mit Einwilligung der Schwangeren und nur von einem Arzt ausgeführt werden.
Hier sind einige Links wo ihr alles genau stehen habts!!!!!
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaft
und
Streu im Garten etwas Salat, Karotten etc. als Nahrung auf eine gut sichtbare Stelle hin. Denn wenn sie hunger hat wird sie villeicht diesen Platz aufsuchen.... Weiters würde ich das Grundstück nach Löchern absuchen, villeicht hat sie sich nur irgendwo gut vergraben...
Mit 14 Jahren! aber höchsten mit einem 17 Jährigen Partner! Wenn der Partner über 18 ist, ist es strafbar....
Ja, sie müssen sich ausweisen können. Denn ein Polizist ist JEDERZEIT im Einsatz, AUCH in der Freizeit.... Und daher osllte sich ein Polizist auch ausweisen können. So ist das aber auch bei einem Sanitäter, Arzt, Feuerwehrmann!!! Obwohl der Feuerwehrmann jetzt nicht wirklich machen kann, können Ärzte und Sanitäter in der Freizeit helfen bzw. sie müssen nach dem Gesetzt helfen!!! Und daher ist auch ein Ausweiß zu tragen nicht schlecht....
Das erlebe ich im Rettungsdienst immer wieder. Obwohl wir vom empfangen des Notfalls von der Leitstelle z.B. in der Nacht innerhalb von 5 Minuten beim Pat sind, beschweren sich einige Pat. wieso das so lange gedauert hat. Aber leider wissen diese Pat. oft nicht das die Einsätze von der Leitstelle entgegen genommen werden und das DIESE dann diese Einsätze an die jeweiligen Fahrzeuge zuweist. Heißt also wenn viel los ist kann der Leitstellendisponent jetzt nicht einem Fahrzeug ein Einsatz zuweisen der villeicht am ende der Stadt ist, aber der Pat wiederum auch auf der anderen Seite der Stadt. Also müssen diese auch mal warten. Und es ist auch bekannt das man im Durchschnitt am Tag 5 bis 15 Minuten warten muss. ICh mein, wir vom Rettungsdienst fahren mit Autos zum Pat. und nicht mit dem Helikopter!!! Und auch wenn einige Patienten mit dem Argument kommen, ein Taxi ist schneller hier, kann man dagegen sprechen. Ja ein Taxi ist schneller hier, weil in der Stadt alle paar Meter ein Taxi auf Kunden wartet. Nur wir von der Rettung haben ja nicht alle hundert Meter eine Station... also!!! Der folgende Link bzw.da Video ist jetzt kein Synonym für die Rettung. Und es soll jetzt auch keine Werbung fürs RK sein. Nur ist das ein gutes Video um auch diese Frage ein wenig zu beantworten: http://www.youtube.com/watch?v=JLETPXVK8Vo
Das ganze ist eine religiöse Angelegenheit. Die Muslime, Juden beschneiden die Jungen, weil es der Glaube so will. Wenn man Mädchen beschneidet, zumindest in Europa verboten!! Bei Jungen bin ich mir nicht ganz sicher, da eine Beschneidung bei Jungen auch medizinische Gründe geben kann. Aber bei Mädchen ist das eindeutig verboten... In Afrika gibt es leider Stämme, wo man es trotzdem noch macht...,leider,....
Vermutlich willst du auswandern, weil du mehr Geld verdienen möchtest. Wenn das so ist, würde ich dir empfehlen wirklich ein Job in der Schweiz zu finden, der wirklich gut bezahlt ist. Denn die Schweiz ist verdammt teuer. Und wenn du jetzt im Vergleich zu deinem jetztigen Leben mehr verdienen möchtest musst du in der Schweiz noch mehr verdienen. Denn ansonsten bringt das auswandern nichts....
Nein, musst du nicht. Denn du hast eine Kaufbeleg. Also ist der Kauf rechtens und ist im Nachhinein nicht zu revidieren...Das ist das gleiche wenn ich Bar ein neues Auto kaufe und nach paar Wochen oder Monate kommt der Verkäufer und sagt, ach tut mir leid sie müssen doch noch 40 000 EUR nachzahlen, nur weil ich ein falschen Preisschild draufgepickt habe... Also nein, zahle es nicht...Wenn er dir im extremfall mit der Polizei oder mit ner Klage drohen sollte, dann kannst ihm gerne sage, er solle nur. Du bist aber trotzdem im Recht...
Ach und bevor ich vergesse. Wenn du als Notarzt/in arbeitest. Verdienst du in der Stunde 18 EUR Netto im Durchschnitt...
Bei der Wiener Berufsrettung. Das eine von der Stadt finanzierten Rettung und gehört dem Magistrat an. Die machen 24 Stunden Schichten. Heißt sie arbeiten 24 Stunden durch und dann haben die wieder 24 Stunden frei. Und das ganze wiederholt sich. Diese verdienen dann natürlich mehr... Um die 2000 EUR Netto. Aber dafür arbeitest auch sehr lang natürlich. Und wenig Freizeit hat man auch, durch die 24 Stunden Dienste. Aber diese "Wiener Berufsrettung" ist wie schon der Name sagt nur in Wien. Der Rest Österreichs wird vom Roten Kreuz bzw. kleine Gebiete von den kleineren Org....
Und wie ich weiß unterscheiden sich die Löhne von im Vergleich zu Deutschland nicht sehr stark. Also wenn du lieber Fragesteller aus DE kommst, kannst auch ungefähr damit rechnen...
In Österreich bekommt man im Durchschnitt 1400 EUR Netto im Monat....
Dazu kommen dann aber noch die Nachtzuschläge, für Nachtdienste. Wenn man dann am RTW oder NAW fährst bekommt man dann auch noch ein paar EUR dazu. Aber du kommst dann wenn wirklich viel arbeites um die 1500 EUR. Aber da musst wirklich dann einige Überstunden machen.
Da musst aber sicher ein guter Schütze sein! Denn wenn man die Kniescheibe treffen möchte, müsste man ein super Schütze sein oder ein ganzes Magazin rausballern. Und zweitens wenn du wirklich mal die Kniescheibe treffen solltest, hast der jenige ein Problem. Er kann sich dann nämlich gleich das ganze Bein "abschneiden" Denn meistens zerfezt so ne Kugel das ganze Knie...
Aber zu deiner Frage: Ein Polizist soll in die Gegend eines Körpers schießen, wo es nicht Lebengefährlich ist. Natürlich ist jeder Schuss in wahrheit lebensgefährlich bzw. tötlich. Nur es ist ein Unterschied zwischen Brust und dem Bein. Aber auch wenn ein Polizist einem in die Knie oder Beinen schießt kann er innerhalb weniger sek oder Minuten sterben. Grund: (Schock, Blutverlust etc.) Also von dem her...