Ich behaupte ganz einfach, Gasprüfung beim WoMo ja, da es eine Fahrheizung hat. Also eine Heizung die im Straßenverkehr, bei der Fahrt, benutzt wird. Beim Wohnwagen nein, da die Anlage nur im Stand betrieben wird. Ich bin sicher, dass die Vorschrift das so auslegt. Allerdings reicht da ein Jurist nicht aus, um das Regelwerk zu verstehen. Gruß Harold

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