Garantiefall bei Kabelbruch?

Hallo liebe Community, Ich habe vor zwei Monaten Kopfhörer im Wert von 100 Euro gekauft, vorgestern waren beide Seiten dann fast taub (Kabelbruch). Ich habe die Kopfhörer bei Amazon über einen anderen Händler bestellt, diesem habe ich diese E-Mail geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren von maXeedo, Leider muss ich ihnen mitteilen, dass ihr Gerät, nach weniger als 2 Monaten im täglichen Gebrauch, einen Kabelbruch aufzeigt. Die normale, erstklassige Soundqualität ist nur noch durch das Drücken an einer bestimmten Stelle des Steckers zu erreichen, die Noise-Canceling Funktion ist auch unbrauchbar geworden. Ein Gerät in dieser Preisklasse sollte definitiv eine höhere Lebensdauer im täglichen Gebrauch aufweisen, deswegen bitte ich sie um eine kostenfreie Reparatur des Geräts, ein Ersatzgerät, oder eine Rückerstattung des Kaufbetrags. Mit freundlichen Grüßen, XXX XXX

Daraufhin erhielt ich diese Antwort: Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Händler nicht für die Qualität der Artikel verantwortlich sind, die Verantwortung hierbei liegt alleine beim Hersteller. Wir verstehen Ihren Unmuth, können den Artikel aber leider nicht zurück nehmen. Die Ware wurde Mangelfrei an Sie übergeben (ohne Kabelbruch), weshalb wir hier leider keinn Gewährleistungsanspruch erkennen können. Es ist Ihnen natürlich ungenommen, den Hersteller zu kontaktieren und die Problematik zu schildern.

Das habe ich auch getan, dieser antwortete: "Ein Kabelbruch bei Kopfhörern kann infolge externer Krafteinwirkung vorkommen. Wir betrachten das nicht als ein Garantiefall. Wir bitten um Ihr Verständnis."

Ich habe weder an den Kopfhörern herumgeschnippelt oder gezogen. Habe ich hier keine Chance mein Geld zurückzubekommen/eine Reperatur zu bekommen?

Liebe Grüße, Janosch

P.S.: Es handelt sich übrigens um diese Kopfhörer: http://www.amazon.de/Huawei-22040172-AM180-Headset-anthrazit/dp/B00ON32Q6G/ref=sr_1_8?ie=UTF8&qid=1450799640&sr=8-8&keywords=huawei+kopfhörer

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Also, das Thema ist ja schon etwas älter,aber diese oder ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Grundsätzlich hast du 2 Jahre Gewährleistung auf diese Kopfhörer und diese Gewährleistung liegt beim Händler nicht beim Hersteller,lasst euch da bitte nicht abwimmeln. In diesem Fall war das ganze ja noch innerhalb der ersten 6 Monate,was es noch entspannter macht. Denn innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Umkehr der Beweislast,bedeutet der Händler muss beweisen das der Mangel nicht von Anfang an bestand. In der Regel kann et das nicht. Du hast dann ein recht auf Nacherfüllung,heißt entweder neue Kopfhörer oder Reparatur, wobei du als Kunde übrigens die Wahl hast. Sofern eine neubesorgung des Gerätes nicht unverhältnismäßig bzw unzumutbar ist für den Händler. Desweiteren lassen sich Kabelbrüche in aller Regel nicht reparieren . Lange Rede kurzer Sinn, was der Händler da geschrieben hat ist schlicht falsch. Er muss seiner vertraglichen Pflicht nachkommen und dir ein Mängelfreis Exemplar bieten,Punkt aus. So ist mal die grundsätzliche gesetzeslage. Und dabei ist es völlig wurscht ob es ein 100 Euro Kopfhörer oder ein 1 Euro TaschenRechner ist,2 Jahre Gewährleistung sind gesetzlich festgelegt. Jedoch nach den ersten 6 Monaten muss dann der Kunde nachweisen das der Mangel bereits beim Kauf bestand. Hoffe kann mit diesem Text ein paar Kunden helfen =)

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