Also, das Thema ist ja schon etwas älter,aber diese oder ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Grundsätzlich hast du 2 Jahre Gewährleistung auf diese Kopfhörer und diese Gewährleistung liegt beim Händler nicht beim Hersteller,lasst euch da bitte nicht abwimmeln. In diesem Fall war das ganze ja noch innerhalb der ersten 6 Monate,was es noch entspannter macht. Denn innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Umkehr der Beweislast,bedeutet der Händler muss beweisen das der Mangel nicht von Anfang an bestand. In der Regel kann et das nicht. Du hast dann ein recht auf Nacherfüllung,heißt entweder neue Kopfhörer oder Reparatur, wobei du als Kunde übrigens die Wahl hast. Sofern eine neubesorgung des Gerätes nicht unverhältnismäßig bzw unzumutbar ist für den Händler. Desweiteren lassen sich Kabelbrüche in aller Regel nicht reparieren . Lange Rede kurzer Sinn, was der Händler da geschrieben hat ist schlicht falsch. Er muss seiner vertraglichen Pflicht nachkommen und dir ein Mängelfreis Exemplar bieten,Punkt aus. So ist mal die grundsätzliche gesetzeslage. Und dabei ist es völlig wurscht ob es ein 100 Euro Kopfhörer oder ein 1 Euro TaschenRechner ist,2 Jahre Gewährleistung sind gesetzlich festgelegt. Jedoch nach den ersten 6 Monaten muss dann der Kunde nachweisen das der Mangel bereits beim Kauf bestand. Hoffe kann mit diesem Text ein paar Kunden helfen =)
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