Du mußt bei allem mitwirken, wobei Du trotz Erkrankung mitwirken kannst. Krank sein sein bedeutet ja nicht zwingend, handlungsunfähig zu sein. Bewerben mußt Du Dich noch in dem Rahmen, wie Du es kannst und notfalls muß Dir Dein Arzt genau attestieren, woran Du wegen Deiner Erkrankung mitwirken kannst und woran nicht.
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Sperren kann Dich das Jobcenter nicht, wohl aber versuchen die Leistungen zu kürzen. Warum hast Du denn das Vorstellungsgespräch abgelehnt? Weil Du krank bist oder aus einem anderen Grund?
Und noch ganz wichtig: hast Du Dich bei der Firma aufgrund eines Stellenvorschlags des Jobcenters beworben oder aus anderen Gründen?
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Wenn Du 205 € überwiesen bekommen hast,. die Dir nicht gehören, dann überweise sie halt auf's Quellkonto zurück. Was hat das mit Betrug zu tun?